Anteilsrechte des Fruchtgenussberechtigten einer Eigentumswohnung

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Anteilsrechte des Fruchtgenussberechtigten einer Eigentumswohnung

From the journal bbl Baurechtliche Blätter, Volume 20, April 2017, issue 2

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 71 Words
Original language: German
bbl 2017, pp 65-65
https://doi.org/10.33196/bbl201702006504

Abstract

Der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenussrecht belasteten Eigentumswohnung hat kein Recht auf Benutzung und Verwaltung des Wohnungseigentumsrechts. An seine Stelle tritt der Fruchtgenussberechtigte, dem nach außen hin und auch im Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern die Benutzungs- und Verwaltungsrechte zukommen. Er nimmt daher regelmäßig auch an der Willensbildung in Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung teil. Der Umstand, dass die Verwaltung durch die Eigentümergemeinschaft ausgeübt wird, ändert daran nichts.