Verjährung von Werklohnansprüchen

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Verjährung von Werklohnansprüchen

From the journal bbl Baurechtliche Blätter, Volume 19, December 2016, issue 6

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 76 Words
Original language: German
bbl 2016, pp 251-251
https://doi.org/10.33196/bbl201606025105

Abstract

Bei der Verrechnung einzelner Teilleistungen nach prozentuellem Baufortschritt handelt es sich nicht um die Verrechnung einzelner voneinander unabhängiger Leistungen, sondern um die Verrechnung aufeinander aufbauender Teilleistungen im Rahmen des gesamten Bauprojekts. Bei derartigen Abschlagszahlungen, die nur ein Akonto bzw einen Vorschuss auf das Schlussrechnungsentgelt darstellen, beginnt die Verjährung der Forderung, die in der Abschlagsrechnung geltend gemacht wird, erst mit der Fälligkeit des Werklohns bzw der Schlussrechnung und nicht schon ab Fälligkeit der Abschlagsrechnung.