Beweislast bei Obliegenheitsverletzung im Zuge von Leitungswasserschaden

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Beweislast bei Obliegenheitsverletzung im Zuge von Leitungswasserschaden

From the journal bbl Baurechtliche Blätter, Volume 19, April 2016, issue 2

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 56 Words
Original language: German
bbl 2016, pp 68-68
https://doi.org/10.33196/bbl201602006803

Abstract

Hinsichtlich der Obliegenheit, alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen, wenn Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen werden, hat der Versicherer den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung, der Versicherungsnehmer aber die mangelnde Kausalität der Obliegenheitsverletzung für den Schaden, sowie das Fehlen groben Verschuldens nachzuweisen.