Zuschlagskriterium; berufliche Qualifikation; Erfahrung und Ausbildung
Zuschlagskriterium; berufliche Qualifikation; Erfahrung und Ausbildung
Abstract
Die Qualität der Ausführung eines öffentlichen Auftrags kann maßgeblich von der beruflichen Qualifikation der mit der Ausführung beauftragten Personen abhängig sein, die sich aus ihrer beruflichen Erfahrung und ihrer Ausbildung zusammensetzt. Folglich kann diese Qualität als Zuschlagskriterium in der betreffenden Ausschreibungsbekanntmachung oder in den betreffenden Verdingungsunterlagen aufgeführt werden.