Bietergemeinschaft; Arbeitsgemeinschaft; Insolvenz; Ausscheiden; Angebot; Zuschlagserteilung
Bietergemeinschaft; Arbeitsgemeinschaft; Insolvenz; Ausscheiden; Angebot; Zuschlagserteilung
Abstract
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist im offenen Verfahren unzulässig. Darin wäre eine gegen das Verhandlungsverbot verstoßende Angebotsänderung zu erblicken.
Keywords
Bietergemeinschaft | Arbeitsgemeinschaft | Insolvenz | Ausscheiden | Angebot | Zuschlagserteilung