Carports; Bebauungsdichte; Begriff „untergeordnete Bauteile“; Nebenanlage
Carports; Bebauungsdichte; Begriff „untergeordnete Bauteile“; Nebenanlage
Abstract
Auf Grund des engen fachlichen Zusammenhanges zwischen der tir BauO und dem tir ROG ist davon auszugehen, dass die Begriffsbestimmungen des § 2 tir BauO grundsätzlich auch dem tir ROG zugrunde liegen. Da „Carports“ keine „untergeordneten Bauteile“, sondern „Nebenanlagen“ gem § 2 Abs 10 tir BauO 2011 sind, müssen sie bei der Berechnung der Bebauungsdichte berücksichtigt werden.
Keywords
Carports | Bebauungsdichte | Begriff „untergeordnete Bauteile“ | Nebenanlage