Carports; Bebauungsdichte; Begriff „untergeordnete Bauteile“; Nebenanlage

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Carports; Bebauungsdichte; Begriff „untergeordnete Bauteile“; Nebenanlage

From the journal bbl Baurechtliche Blätter, Volume 16, August 2013, issue 4

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 427 Words
Original language: German
bbl 2013, pp 157-158
https://doi.org/10.33196/bbl201304015702

Abstract

Auf Grund des engen fachlichen Zusammenhanges zwischen der tir BauO und dem tir ROG ist davon auszugehen, dass die Begriffsbestimmungen des § 2 tir BauO grundsätzlich auch dem tir ROG zugrunde liegen. Da „Carports“ keine „untergeordneten Bauteile“, sondern „Nebenanlagen“ gem § 2 Abs 10 tir BauO 2011 sind, müssen sie bei der Berechnung der Bebauungsdichte berücksichtigt werden.