Rechtswissenschaft

Matthias Wachter

Keine Wartepflicht (§ 29 StPO) bei Selbstanzeige des Richters?

BGH, Beschluss v. 26. 9. 2023 – 5 StR 164/22 (LG Berlin)

Rubrik: Anmerkung: Strafprozessrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 79 () / Heft 4, S. 154-156 (3)
Publiziert 13.02.2024

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Der BGH hat sich in der Entscheidung mit zwei umstrittenen Fragen aus dem Bereich der Ablehnung und Selbstanzeige eines Richters auseinandergesetzt. Er geht dabei von einem grund- legenden Unterschied zwischen den beiden Instituten aus und bezweifelt die Anwendbarkeit der für eine Richterablehnung vorgesehene Wartepflicht nach § 29 Abs. 1 StPO auf Selbst- anzeigen. Matthias Wachter kritisiert diese Differenzierung und plädiert dafür, nicht die Herkunft des Ablehnungsbegehrens für maßgeblich zu erachten, sondern die Stichhaltigkeit der hierfür vorgebrachten Gründe. Dies würde insbesondere zu einer praxis- gerechteren Handhabung des Verfahrens nach § 29 Abs. 1 und 2 StPO führen.
Personen

Matthias Wachter Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg; Akademischer Mitarbeiter an der Universität Freiburg; 2014 Promotion; seit Oktober 2014 Referendariat OLG-Bezirk Nürnberg.