Rechtswissenschaft

Lech Kopczynski

Urteilsanerkennung unter Gegenseitigkeitsvorbehalt

Zur Vereinbarkeit von Reziprozitätserfordernissen bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile mit der EMRK

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ISBN 978-3-16-163263-1
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Inwieweit sind Staaten verpflichtet, ausländische Zivilurteile zu beachten? Können sie deren Anerkennung und Vollstreckung vom Erfordernis der Gegenseitigkeit abhängig machen? Lech Kopczynski untersucht solche Vorbehalte der Reziprozität im Lichte der Garantien, die die EMRK rechtsschutzsuchenden Individuen gewährt.
Gegenseitigkeitserfordernisse bei der Urteilsanerkennung machen die Durchsetzung privater Rechte von staatlichem Verhalten abhängig. Dadurch verkörpern sie ein Primat staatlicher Interessen im Internationalen Zivilverfahrensrecht. Demgegenüber muss das Interesse von Urteilsgläubigern an der Durchsetzung ihrer im Ausland errungenen Gerichtsentscheidung zurückstehen. Das steht im Spannungsverhältnis zum stetig wachsenden Einfluss von Grund- und Menschenrechten bei der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung. Nachdem Lech Kopczynski die jüngere Rechtsprechung des EGMR hierzu nachzeichnet, widmet er sich der zentralen Frage seiner Untersuchung: Sind Gegenseitigkeitserfordernisse wie § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO mit der EMRK vereinbar? Oder stellen sie eine unverhältnismäßige Verkürzung des Rechts auf effektive Rechtsdurchsetzung dar?
Inhaltsübersicht
Teil I Gegenseitigkeitserfordernisse
Kapitel 1 Gegenseitigkeit und Urteilsanerkennung
Kapitel 2 Die Gegenseitigkeit im deutschen Recht
Kapitel 3 Die Gegenseitigkeit im common law -Rechtskreis
Kapitel 4 Rechtsvergleichende Tendenzen

Teil II Vorgaben der EMRK für die Anerkennung und Vollstreckung von Auslandsurteilen
Kapitel 5 Internationales Zivilverfahrensrecht und Menschenrechte
Kapitel 6 Die Europäische Menschenrechtskonvention: Charakter, Besonderheiten, Anwendung
Kapitel 7 Anerkennungs- und Vollstreckungspflichten aus Art. 6 Abs. 1 EMRK
Kapitel 8 Anerkennungs- und Vollstreckungspflichten aus materiellen EMRK-Garantien
Kapitel 9 Zusammenfassung: Vorgaben der EMRK für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile

Teil III Synthese: Konventionsmäßigkeit von Gegenseitigkeitserfordernissen?
Kapitel 10 Vereinbarkeit von Gegenseitigkeitserfordernissen mit den Vorgaben der EMRK?
Personen

Lech Kopczynski Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, St. Petersburg (Russische Föderation), Bonn und Münster; M.Jur.-Studium in Oxford (Jesus College); Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; Forschungsaufenthalt an der University of Cambridge (Wolfson College); seit 2020 Rechtsanwalt in Düsseldorf.

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