In der ISO/IEC 17025:2017 bzw. DIN EN ISO/IEC 17025:2018 „Allgemeine Anforderungen an die
Kompetenz von Prüf-und Kalibrierlaboratorien“ [1] gibt es verglichen mit der 2005er Ausgabe
einige neue Forderungen, die vom Labor umzusetzen sind. Obwohl die Umstellung der
Akkreditierung auf die neue Ausgabe abgeschlossen ist, gibt es nach wie vor heiß diskutierte
Themen. Dazu gehören Konformitätsaussage, Entscheidungsregel und Messunsicherheit.
Diese Anforderungen stellen die Labore und die Begutachter der Akkreditierungsstellen vor neue
Herausforderungen. Wobei es bei Vertreter unterschiedlicher Sektoren divergierende Ansichten
gibt. In diesem Beitrag wird ausschließlich der Sektor EMV betrachtet.
Die ISO/IEC 17025:2017 fordert keine Konformitätsaussage, eröffnet aber dem Labor die
Möglichkeit eine solche im Prüfbericht zu formulieren.
Wird eine Konformitätsaussage vom Labor im Prüfbericht getroffen (bestanden/nicht bestanden)
kommen drei unabdingbar zusammenhängende Elemente der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 zur
Anwendung.
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