Zusammenfassung
Größere Beteiligungen an Unternehmen des Finanzsektors können nicht ohne ein staatliches Überprüfungsverfahren erworben werden. Neben dem finanzaufsichtsrechtlichen Inhaberkontrollverfahren ermöglicht auch die Investitionskontrolle nach den §§ 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) eine Überprüfung des Erwerbers. Letztere haben die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jedoch in zuletzt immer kürzer werdenden Abständen konkretisiert und verschärft. Im Zusammenspiel mit den ebenfalls ergänzten Regelungen zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen schafft das Außenwirtschaftsrecht so einen zweiten Ansatzpunkt, um die Eigentümerstruktur deutscher Finanzunternehmen einer staatlichen Kontrolle zu unterwerfen. Wie bereits für Inhaberkontrollverfahren vorgesehen, wurde zuletzt auch die Prüfeintrittsschwelle der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionsprüfung für wichtige Sektoren auf 10 % der Stimmrechte abgesenkt. Der Beitrag nimmt diese Verschärfung zum Anlass, die Anwendung des so geschaffenen Kontrollregimes vor dem Hintergrund eines Beteiligungserwerbs im Finanzsektor zu erörtern und Unterschiede zum Inhaberkontrollverfahren aufzuzeigen.
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