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Publicly Available Published by Deutscher Kunstverlag (DKV) January 28, 2022

Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VDL)

Kritische Stellungnahme zur EU-Strategie »Renovierungswelle für Europa«

From the journal Die Denkmalpflege

Die Europäische Kommission hat mit Vorlage der Mitteilung »Eine Renovierungswelle für Europa – umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen« am 14. Oktober 2020 eine Strategie im Rahmen des Europäischen grünen Deals vorgestellt, mit der eine Renovierungswelle für Europa ausgelöst werden soll. Der Mitteilung beigefügt sind ein Anhang mit einer Übersicht der konkret geplanten Maßnahmen sowie eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Unterstützung der Strategie durch Mittel aus dem EU-Haushalt mit konkreten Beispielen für Projekte, die durch EU-Mittel gefördert werden können.

Mit dieser Renovierungswelle will die EU-Kommission in den kommenden Jahren die aktuelle Sanierungsquote von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich erhöhen. Als Ziel wird angestrebt, bis 2030 die Energieeffizienz von bis zu 35 Millionen (!) Gebäudeeinheiten signifikant zu verbessern. Vorschriften, Finanzmittel und technische Hilfe aus der gesamten Wertschöpfungskette der Renovierung werden in den Dienst der Renovierungswelle gestellt, um die angepeilten Ziele fristgerecht zu erreichen.

Nach ihrer Planung will die Kommission 2021 unter anderem die bestehende Energieeffizienzrichtlinie und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden überprüfen. Sie will vorschlagen, schrittweise verbindliche Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude einzuführen und die Verpflichtung zur Vorlage von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz zu verschärfen. Zudem wird sie vorschlagen, die Anforderungen hinsichtlich der Gebäuderenovierung auf alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung auszuweiten. In den Folgenabschätzungen, die diese Legislativvorschläge begleiten, werden verschiedene Optionen in Bezug auf Umfang, Anwendungsbereich und Zeitplan dieser Anforderungen geprüft.

Berücksichtigung des Kulturerbes?

Denkmalschutz ist Ressourcenschutz ist Klimaschutz. Daher begrüßt die VDL ausdrücklich die Initiative der Europäischen Kommission für den Klimaschutz. So begrüßenswert und richtig aber diese Initiative der Europäischen Kommission ist, so stellt sie nach den bisher bekannten Planungen eine erhebliche Gefährdung für das europäische kulturelle Erbe dar: denn es fehlt ein ausreichender Hinweis auf die Bedeutung und Relevanz von Kulturerbe oder Denkmalschutz. Lediglich auf Seite Sieben des vierzigseitigen Papiers zur »EU Renovation Wave« wird allgemein auf das Kulturerbe eingegangen: »Berücksichtigung von Ästhetik und architektonischer Qualität: Bei der Renovierung müssen die Grundsätze der Planung, des Handwerks, des Kulturerbes und der Erhaltung des öffentlichen Raumes beachtet werden.«

Äußerst kritisch ist zudem, dass der methodische Ansatz der Renovierungswelle ausschließlich auf die betriebliche Energieeffizienz zielt und auf die Gebäudehülle als Betrachtungshorizont fokussiert. Notwendig wäre die Betrachtung einer Gesamtenergiebilanz über Modelle, die berücksichtigen, dass Einsparungen und die Reduktion von CO2-Ausstoß bereits maßgeblich über die Vermeidung des Ressourcenverbrauchs, also der Berücksichtigung der grauen Energie, erreicht werden können: Denkmäler sind eine natürliche Ressource mit einer ausgezeichneten Bilanz im Verbrauch von grauer Energie. Sie leisten daher einen positiven Beitrag zur Ressourcenschonung. Auch die Relevanz der Emissionen aus den Versorgungsstrukturen bildet im günstigsten Fall den Status quo ab, nicht aber die zukünftige Entwicklung, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien beeinflusst wird.

Eine Gefahr für das Kulturerbe?

Aus Sicht der Denkmalpflege besteht größter Anlass zur Sorge, dass im Rahmen dieser Renovierungswelle auf europäischer Ebene Regelungen geschaffen werden, die unseren überlieferten Denkmalbestand allenfalls noch unter ganz engen Voraussetzungen beziehungsweise bei zwingenden, unabweisbaren Gründen von der Pflicht zur Effizienzsteigerung ausnehmen werden. Insbesondere aber wird sich die nicht eingetragene, sonstige erhaltenswerte Bausubstanz den umfassenden Regelungen zur Verbesserung der Energieeffizienz gepaart mit überzeugenden Förderanreizen nicht mehr entziehen können. Zu befürchten ist auch der Verlust (regional) individueller Ortsbilder, wenn denkmalfachlichen und baukulturellen Aspekten keine wesentliche Bedeutung eingeräumt wird.

Mit der vorgelegten Planung konterkariert die Kommission zudem das immer wieder von den Institutionen der Europäischen Union abgegebene Bekenntnis zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes in den europäischen Politiken. Ausdrücklich ersuchte zuletzt der Rat der Europäischen Union mitten im Europäischen Kulturerbejahr (EYCH) 2018 in seinen »Schlussfolgerungen zur Notwendigkeit, das kulturelle Erbe in allen Politikbereichen der EU stärker in den Vordergrund zu rücken (2018 / C 196 / 05)«, die Mitgliedstaaten und die Kommission unter anderem bei der Formulierung, Umsetzung und Bewertung der EU-Politiken weiterhin deren mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die Förderung, den Erhalt und den Schutz des europäischen Kulturerbes zu berücksichtigen. Insbesondere über Qualitätsvorgaben solle gewährleistet werden, dass EU-Investitionen den Wert des Kulturerbes nicht schädigen oder mindern. Hingewiesen werden soll auch auf die Erklärung von Davos »Eine hohe Baukultur für Europa« (2018). § 15 appelliert daran, dass hohe Baukultur »in den maßgeblichen Rechtsnormen berücksichtigt werden [muss]. Das zentrale Ziel einer hohen Qualität für die gesamte gebaute Umwelt, einschließlich des Kulturerbes, muss für jede raumwirksame Tätigkeit zwingend sein. Diese Qualitätsanforderung muss gleichberechtigt neben ökonomischen oder technischen Interessen stehen. Auch geltende Normen und Standards müssen mit dem Ziel der hohen Qualität vereinbar sein.«

Appell

Mit Blick auf die für den Schutz des kulturellen Erbes notwendigen Qualitätsvorgaben appelliert die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger an die zuständigen Stellen der Länder und des Bundes, sich dafür einzusetzen, dass das europäische Kulturerbe von den von der Kommission verfolgten Maßnahmen ausgenommen bleibt, beziehungsweise dass Genehmigungsvorbehalte der zuständigen Denkmalbehörden ausdrücklich formuliert werden. Eine generelle Ausnahme von der Pflicht, starre energetische Vorgaben zu erreichen, ist insbesondere dann möglich, wenn mit der geplanten Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) für das gesetzlich geschützte Kulturerbe und die sonstige erhaltenswerte Bausubstanz differenzierte Betrachtungen zugelassen werden. Ziel muss es sein, einen nachhaltigen Umgang mit der überlieferten Substanz zu ermöglichen, ohne das Erscheinungsbild eines Denkmals zu beeinträchtigen. Hierzu sind umfassende Betrachtungsweisen und Bilanzierungswerkzeuge zu nutzen, die Emissionen ganzheitlich abbilden.

Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der Einführung des »Energieberater[s] Baudenkmal« eine vorbildliche und wegweisende Strategie der Fortbildung und Beratung zu dem in Rede stehenden Thema »Denkmalschutz und Energieeffizienz« im Kontext der Bundesförderprogramme etabliert wurde. Des Weiteren ist mit der DIN EN 16883:2017-08 »Erhaltung des kulturellen Erbes – Leitlinien für die Verbesserung der energiebezogenen Leistung historischer Gebäude« – ausgehend von der europäischen Ebene mit maßgeblicher deutscher Beteiligung eine Prozessnorm entwickelt worden, die als Basis für den nachhaltigen, verantwortlichen, ressourcenschonenden Umgang hinsichtlich der Anforderungen der Klimaziele beim kulturellen Erbe genutzt werden kann.

Published Online: 2022-01-28

© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston, Germany

Downloaded on 20.5.2024 from https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/dkp-2021-1009/html
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