Abstract
Der im Althochdeutschen grammatikalisierende Definitartikel geht auf ein Demonstrativ (ahd. ther ‘dieser’) zuruck und ist anfangs noch pragmatisch gesteuert (Emphase, Textdeixis). Vor inharent definiten Personennamen, wo der Definitartikel erst ab dem Fruhneuhochdeutschen aufkommt, wirkt dieser zunachst denunzierend - vergleichbar mit dem Demonstrativ heute (diese Merkel). Dieser Beitrag untersucht auf Basis fruhneuzeitlicher Hexenverhorprotokolle (Macha et al. 2005) pragmatische Funktionen des emergierenden onymischen Artikels in Interaktion mit weiteren, grammatischen (Kasus) und arealen (oberdeutscher Schwerpunkt) Faktoren. Im Fokus steht die Artikelsetzung in Relation zu den am Prozess beteiligten Parteien (Referenz auf die Angeklagte vs. vermeintlich Geschadigte vs. sonstige Personen), zu den einzelnen Prozessphasen (Prozesssituierung, Verhor/Gestandnis, Urteilsspruch) und die Rolle der Textsorte (Verhorprotokolle, Kanzleisprache).