Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 14.1914/​1915

DOI Heft:
Heft 47
DOI Artikel:
Amtlicher Teil
DOI Artikel:
Nichtamtlicher Teil
DOI Artikel:
Fälschungen
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.55564#0590

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
582

Die Werkstatt der Kunst.

XIV, Heft H7.

Mitteilungen äer Allgemeine» Deutschen
liuattgenollenlchstt.
Ovtsverein Berlin -er A. D. A. G.
Die Kommission der Großen Berliner Kunstausstel-
lung 19 ls, gewährt den Mitgliedern des Grtsvereins

Berlin der A. D. K. G. freien Eintritt für den Besuch der
Ausstellung unter der Bedingung, daß jedes Mitglied sich
eine Freikarte unter Vorzeigung seiner Mitgliedskarte im
Büro der Ausstellung selbst abholt.
Der Vorstand -es Grtsvereins Berlin der A. DA. G.
Otto VllQtdvr-dlLurudurx-, 1. Vorsitzender.

McklLmtttcber Teil.
Fälschungen.

Wir haben neben der Kunst, die sich damit
beschäftigt, eigene Werke herzustellen eine zweite,
die, wenn man Kunst von Können allein herleiten
würde, fast als die Größere bezeichnet werden dürf-
te. Nämlich die Nachahmung fremder Ligenart,
die Fälschung. Fälschungen gibt es nun recht ver-
schiedene. Zhren Ausgang nimmt die Fälschung
stets davon, daß ein Werk oder sein Weister be-
rühmt und demzufolge hoch bewertet wird, und
daß sich die mit der Fälschung verbundenen Ge-
fahren lohnen. Ls bedeutet deshalb die Tatsache,
daß ein Künstler gefälscht wird, eine Anerkennung,
auf die er sich etwas zu Gute tun könnte, wenn
ihm nicht gerade eben dadurch ein direkter Schaden
erwüchse.
Die einfachste und plumpeste Art der Fälschung
ist die Kopie. Der Fälscher nimmt sich das Bild
eines Weisters und malt es genau so ab, wie er
es vor den Augen hat, und kopiert er auch
noch die Unterschrift, so begeht er damit neben der
Verletzung des Urheberrechtes noch eine Urkunden-
fälschung. Zum Betrüge wird die Fälschung erst,
wenn sie an den Wann gebracht werden soll. Die
Fälschung eines Weisters, der 30 Jahre tot, ist keine
Verletzung des Urheberrechtes mehr, sondern nur
ein vergehen gegen den Betrugsparagraphen. Sie
nachzuweisen wird, je älter der Weister ist, um so
schwieriger, denn die Geschicklichkeit der Fälscher
ist so bedeutend, daß selbst gewisse Kunstgelehrte sich
durch ihre Machenschaften täuschen lassen, Die
Nachahmung alter italienischer und holländischer
Bilder wird rein fabrikmäßig betrieben. Die Sucht
zahlreicher Lmporkömmlinge, eine Galerie von
Weisterwerken zu besitzen, fördert das Fälscherhand-
werk. Zn Berlin gibt es bekanntlich eine Galerie,
in der nach einem landläufigen Scherz der Besitzer
das einzige Original ist.
Immerhin ist bei alten Kunstwerken die Tat-
sache der Fälschung, wenn es sich um eine Kopie
handelt, bald festzustellen, da kein Waler das gleiche
Bild zweimal geschaffen hat, oder doch jedesmal
bei einer Wiederholung so stark von dem vorigen
abweicht, daß die Ligenart unverkennbar wurde.
Anders ist es, wenn sich der Fälscher in das Wesen
des von ihm zu Fälschenden so hineingelebt hat,
daß er ähnlich malt wie der andere, berühmte Weister.
Dann läßt sich selbst für den Kenner die Fälschung
nur schwer feststellen. Auch des größten Künstlers

Werke sind nicht immer gleichmäßig gut und die
Behauptung, daß ein weniger starkes Bild eine
Fälschung sein dürfte, wird ohne weiteres nicht auf-
zustellen sein. Einige Künstler, die von vornherein
vom Erfolge ihrer Werke überzeugt waren, haben
selbst oder durch ihre Verehrer ihre Werke genau
zusammengestellt, so daß es an der Hand eines sol-
chen Kataloges leicht wird, zu beweisen, ob ein Bild
gefälscht ist. Lin Beispiel hierfür ist Torot, dessen
Werke bis auf ganz wenige alle katalogisiert sind.
Dennoch gibt es keinen Waler, der so gefälscht
wurde wie gerade Torot. Die Zahl der nach Amerika
ausgeführten falschen Torots wird auf dreißig-
tausend geschätzt.
Line beliebte Form der Fälschung, die sich aber
nicht an die großen Kunstkäufer wendet und deshalb
nicht mit hohen Summen rechnet, aber rechtlich auch
nicht anders zu bewerten ist, ist die Massenherstel-
lung jener Bilder, die man unter der Sammel-
bezeichnung „Wiener Bilder" zusammenfaßt. Hier
wird ein Bild nicht um seines Weisters willen,
nicht einmal seiner künstlerischen Eigenschaften
halber nachgeahmt, sondern lediglich um des be-
kannten kaufmännischen Erfolges, den der Gegen-
stand mit sich brachte. Die Fälschung hier kann so-
wohl mit wie gegen den Willen des gefälschten Ur-
hebers erfolgen. Zn beiden Fällen liegt eine
Schädigung des kaufenden Publikums vor, das meint,
es erhalte em Griginalwerk — denn so werden die
Sachen angepriesen — aber eine fast fabrikmäßig
hergestellte Kopie erwirbt.
Besonders interessant sind Fälschungen auf dem
Gebiete der Graphik. Hierüber bringt Vr. Emil
Waldmann in dem ersten Heft des 7. Zahrganges
der Zeitschrift „Für Bücherfreunde", Verlag L. A.
Seemann, einen sehr lesenswerten Artikel. Wir
greifen aus dem Aufsatze einige besondere belang-
reiche Stellen heraus.
„Wie gefährlich mechanische Reproduktionen, be-
sonders die bekannten Heliogravüren nach graphischen
Blättern, werden können, zeigt die mehrfach vorge-
kommene Tatsache, daß der Künstler selbst manch-
mal nicht imstande war, seine Griginalarbeit von
einer photographischen Nachbildung zu unterscheiden.
Berühmte und unberühmte Künstler pflegen die
guten Abdrücke ihrer Radierungen mit ihrem
Namenszuge handschriftlich zu signieren, und daher
sollte man meinen, daß ein Blatt, das eine solche
 
Annotationen