1670 n. Abschnitt, cxxv. Stück.
jeder gehorsamst zu richten ; vecrerum Würzburg den
1727.
Hochfürstl. Würzburg, verordnete Cammer-
krsellllenc, Owebbor und Rache.
n. Abschnitt.
cxxv. Stück.
Vom 2ten September 1727.
Wachdeme wegen deren ^uarrglirer einzuschieken gna-
digst anbefohlener Ouarmls- Rechnungen und
Wald-Rüg.-Registern, in deren öftern Unter bleibung
auch um deren Einlieferung willen allerhand Lxeulen
beygebracht werden, ohne daß, wie letzthin auf das
UNterm n. ^uAuiii nuperi deshalbec ergangene Oe-
crerum generale, vieler Orkhcn her befchehen, mit
genügsamer Bedachtsamkeit eingcfehen und 6illinc^uirc
worden, ob in selben! dazu ausgestelltem chiario, die
würckliche Befolg - oder nicht Befolgung mit Einschrei-
ben odeiDurchstreichen angcdcutet worden; Als erge-
het hieranff der gnädigste Befehl, daß zu Vermeidung
M deren so ohnnöthigerr Einwendungen, fürtcrhin ob-
gedachte
jeder gehorsamst zu richten ; vecrerum Würzburg den
1727.
Hochfürstl. Würzburg, verordnete Cammer-
krsellllenc, Owebbor und Rache.
n. Abschnitt.
cxxv. Stück.
Vom 2ten September 1727.
Wachdeme wegen deren ^uarrglirer einzuschieken gna-
digst anbefohlener Ouarmls- Rechnungen und
Wald-Rüg.-Registern, in deren öftern Unter bleibung
auch um deren Einlieferung willen allerhand Lxeulen
beygebracht werden, ohne daß, wie letzthin auf das
UNterm n. ^uAuiii nuperi deshalbec ergangene Oe-
crerum generale, vieler Orkhcn her befchehen, mit
genügsamer Bedachtsamkeit eingcfehen und 6illinc^uirc
worden, ob in selben! dazu ausgestelltem chiario, die
würckliche Befolg - oder nicht Befolgung mit Einschrei-
ben odeiDurchstreichen angcdcutet worden; Als erge-
het hieranff der gnädigste Befehl, daß zu Vermeidung
M deren so ohnnöthigerr Einwendungen, fürtcrhin ob-
gedachte