Anlegerschaden: Auswirkung von Beschwichtigungen.
Anlegerschaden: Auswirkung von Beschwichtigungen.
Abstract
§§ 1293, 1295, 1304, 1489 ABGB; § 502 ZPO. Beschwichtigungsversuche können auf Tatsachenebene die Erkennbarkeit des Schadenseintritts und damit den Beginn der Verjährungsfrist hinausschieben oder rechtlich dazu führen, dass der Anleger dem Verjährungseinwand die Replik der Arglist entgegenhalten kann. Welche Auswirkungen Beschwichtigungsversuche haben, ist im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen und wirft regelmäßig keine revisible Rechtsfrage auf.