Verhältnismässige Enteignung auf fremdem Gemeindegebiet
Urteilsbesprechung des Deponie-Tüfentobel-Falls = BGE 148 II 387 = BGer, Urteil 1C_177/2021 vom 10. März 2022
In BGE 148 II 387 ff. hat das Bundesgericht entschieden, dass die Stadt St. Gallen für die Erweiterung ihrer Deponie auf dem Gebiet der Gemeinde Gaiserwald enteignen darf. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sehen zwar die Möglichkeit vor, dass Gemeinden vom Enteignungsrecht Gebrauch machen dürfen. Die Zulässigkeit der Enteignung auf fremdem Gebiet ist damit aber nach Ansicht der Autorin nicht inkludiert. Die Berufung auf das öffentliche Interesse an der Deponie kann eine hinreichende gesetzliche Grundlage für einen exterritorialen Zugriff nicht ersetzen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Bundesgerichtliche Erwägungen
- 3. Bemerkungen
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