Menu Expand

Cite BOOK

Style

Kley, B. (2001). Unmöglichkeit und Pflichtverletzung. Die Funktion der Unmöglichkeitstatbestände im BGB und der Reformversuch der Schuldrechtskommission. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50582-1
Kley, Britta. Unmöglichkeit und Pflichtverletzung: Die Funktion der Unmöglichkeitstatbestände im BGB und der Reformversuch der Schuldrechtskommission. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50582-1
Kley, B (2001): Unmöglichkeit und Pflichtverletzung: Die Funktion der Unmöglichkeitstatbestände im BGB und der Reformversuch der Schuldrechtskommission, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50582-1

Format

Unmöglichkeit und Pflichtverletzung

Die Funktion der Unmöglichkeitstatbestände im BGB und der Reformversuch der Schuldrechtskommission

Kley, Britta

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 257

(2001)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Die Schuldrechtsreformkommission schlug 1992 die Streichung der Unmöglichkeitstatbestände sowie die Einführung eines einheitlichen Haftungstatbestands der Pflichtverletzung vor. Anläßlich dieser Vorschläge wird die wahre Funktion der Unmöglichkeitstatbestände untersucht und die Reform an dieser Untersuchung gemessen.

Die dem BGB zugrundeliegende und schon im Gemeinen Recht verankerte allgemeine Culpa-Haftung kommt durch einen richtig verstandenen einheitlichen Haftungstatbestand der Pflichtverletzung zu neuer Geltung. Bedingt durch das Prinzip des Vorrangs des Primäranspruchs liegt die unverzichtbare Funktion der nachträglichen Unmöglichkeit darin, den äußersten Fall zu bezeichnen, bei dem das Schuldverhältnis von der Primär- auf die Sekundärebene umzuschalten ist. Die Fälle des Unvermögens erfaßt man dogmatisch korrekter als solche der Leistungserschwerungen; bei übermäßiger Belastung des Schuldners führen sie zu einer Befreiung von seiner Primärleistungspflicht.

Da sich die Haftung für anfängliche Leistungsstörungen nur auf die Grundsätze der culpa in contrahendo oder auf Garantieversprechen stützen läßt, kann sie nicht nach denselben Grundsätzen behandelt werden wie die für nachträgliche Leistungsstörungen und bedarf eigener Regelung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
§ 1: Einleitung 13
§ 2: Die Unmöglichkeit im System der nachträglichen Leistungsstörungen 17
I. Das System der drei Haftungstatbestände 17
1. Die Unmöglichkeit 17
2. Der Verzug 18
3. Die positiven Vertragsverletzungen 19
4. Die Funktion der Unmöglichkeit im System der drei Haftungstatbestände 22
a) § 280 BGB als Haftungstatbestand 22
b) § 275 I BGB als Befreiungstatbestand für den Schuldner 23
II. Der weite Unmöglichkeitsbegriff 24
1. Die teilweise Unmöglichkeit in zeitlicher Hinsicht 24
2. Die teilweise Unmöglichkeit in örtlicher Hinsicht 26
3. Die teilweise Unmöglichkeit in qualitativer Hinsicht 26
4. Die teilweise Unmöglichkeit hinsichtlich anderer Modalitäten 27
5. Hintergrund des weiten Unmöglichkeitsbegriffs 28
6. Anwendung des weiten Unmöglichkeitsbegriffs auf die Fälle Staubs 29
7. Die Funktion der Unmöglichkeit bei Zugrundelegen des weiten Unmöglichkeitsbegriffs 30
III. Das System Jakobs 31
1. Nichterfüllungstatbestand als Haftungsgrundnorm für Erfüllungsschäden 32
2. Pflichtverletzungstatbestand als komplementäre Haftungsnorm für Integritätsschäden 34
3. Anspruchskonkurrenz bei Schlechterfüllung 35
4. Anwendung des Systems der Nichterfüllung auf die Fälle Staubs 36
5. Funktion der Unmöglichkeit im System Jakobs 37
a) § 280 BGB als Befreiungsgrund für den Gläubiger 38
b) Das in § 275 BGB niedergelegte Prinzip der Befreiung des Schuldners und die Perpetuierung der Leistung 39
IV. Das System der allgemeinen Culpa-Haftung 40
1. Der Haftungstatbestand des § 224 Ε1 41
2. Die Culpa als Haftungsgrund im BGB 43
a) Die Vorstellung der Gesetzesverfasser 43
b) Die Interpretation des Reichsgerichts 45
c) Literaturansichten 46
3. Die Fälle Staubs im System der Culpa-Haftung 47
4. Funktion der Unmöglichkeit 48
a) § 275 I BGB als Redundanz 49
b) § 280 BGB als Umschalttatbestand 50
V. Kritik der Systeme 51
1. Die Lehre von den drei Haftungstatbeständen 51
a) Die Gesetzesauslegung durch Staub 51
b) Die Analogie zu §§ 280, 325, 286, 326 BGB 54
c) Die heute h.M. 55
2. Der weite Unmöglichkeitsbegriff 56
3. Das System von Jakobs 58
4. Die allgemeine Culpa-Haftung im BGB 60
a) Schutz- und Leistungspflichten 61
b) Funktion von Schutz- und Leistungspflichten im System der allgemeinen Culpa-Haftung 62
aa) Die Bedeutung der Schutzpflichten 63
bb) Der Anspruch auf ,Einhaltung´ der Schutzpflichten 64
cc) Rechtsgrund der Schutzpflichten und ihr Verhältnis zum Schutzanspruch 65
VI. Fazit 66
1. Das System der nachträglichen Leistungsstörungen 66
2. Die Funktion der Unmöglichkeit 67
a) Die Umschaltfunktion des § 280 I BGB 67
b) Die Bedeutungslosigkeit des § 275 BGB 68
§ 3: Die Verschleierung der Funktion der Unmöglichkeitstatbestände 71
I. Der Einfluß des römischen Rechts auf das BGB 71
1. Die Bedeutung der Unmöglichkeit im klassischen römischen Recht und im Formularprozeß 72
a) Die bonae fidei iudicia 72
b) Die strengen Klagen 74
2. Das Corpus Iuris Justinians 75
3. Das römische Recht als Wurzel des BGB 76
II. Die (v)erkannte Bedeutung der Schutzpflichten 80
III. Der Vorrang der Primärleistung und die perpetuatio obligationis 85
1. Die Perpetuatio Obligationis in der Unmöglichkeitslehre Mommsens und seine Kritik durch Windscheid 86
2. Die perpetuatio obligationis im BGB 88
a) Das ungeklärte Verhältnis von ErfÜllungs- und Ersatzanspruch 88
b) Die perpetuatio obligationis und die Celsus-Regel „impossibilium nulla est obligatio" 92
3. Der Vorrang des Erfüllungsanspruchs 95
IV. Konsequenzen für das Verständnis der §§ 275 ff. BGB 96
1. Bezüglich § 275 BGB 96
2. Bezüglich § 280 BGB 98
3. Bezüglich § 283 BGB 99
a) Die Rechtsprechung zu § 283 BGB 99
b) Die Kritik an dieser Rechtsprechung 101
c) Die Funktion des § 283 BGB 104
§ 4: Das Unvermögen im System der nachträglichen Leistungsstörungen 106
I. Das Unvermögen als Form der Unmöglichkeit 106
1. Voraussetzungen des Unvermögens 106
2. Rechtsfolgen des Unvermögens 107
3. Die Bedeutung der §§ 275 II, 279 BGB nach dieser Ansicht 108
a) § 275 II BGB 108
b) § 279 BGB 108
aa) § 279 BGB als Ausnahme zu § 275 II BGB 109
bb) § 279 BGB als Auslegungshilfe 109
cc) § 279 BGB als Vertretenmüssensregel 110
II. Leistungsbefreiung nur bei unverschuldetem Unvermögen 111
III. Das Unvermögen als entbehrliche Kategorie der Leistungsstörungen 112
1. Unvermögen als vorübergehende Unmöglichkeit? 115
2. Unvermögen als Leistungserschwerung 117
a) Die Grenze der Leistungspflicht bei Leistungserschwerungen 119
b) Das Vorgehen des Gläubigers bei Leistungserschwerungen 126
3. Die Bedeutung der §§ 275 II ff. BGB 127
a) § 275 II als Redaktionsversehen 127
b) § 279 BGB als Prinzip 130
4. Abgrenzung zur Geschäftsgrundlage 131
IV. Fazit 132
§ 5: Die Unmöglichkeit im System der anfänglichen Leistungsstörungen 133
I. Die objektive Unmöglichkeit 133
1. § 306 BGB als gesetzliche Regelung des Grundsatzes „impossibilium nulla est obligatio" von Celsus 133
2. Durchbrechung dieses Grundsatzes 134
a) Durch rechtsgeschäftliche Garantieübernahme 134
b) Durch gesetzliche Annahme einer stillschweigenden Garantie 135
aa) Forderungskauf 135
bb) Sachmängelhaftung beim Kauf 136
cc) Mietrechtliche Gewährleistung 137
3. Kritik an § 306 139
4. Verbesserungsvorschläge in der Literatur 140
a) Die Rückbeziehung leistungsbezogener Schutzpflichten 141
b) Die eingeschränkte Garantiehaflung 142
5. Stellungnahme 144
6. Haftungstatbestand und Haftungsumfang bei anfänglicher Unmöglichkeit 145
7. Die Motivation der Gesetzesverfasser 148
8. Eingrenzung der Vertrauenshaftung 150
9. Fazit 151
II. Das anfängliche Unvermögen/die anfängliche Leistungserschwerung 152
1. Garantie für das Leistungsvermögen 153
2. Kritik an der Garantielösung 154
a) Die Anwendung der Regeln über das nachträgliche Unvermögen 154
b) Die eingeschränkte Garantiehaftung 155
c) Die Haftung aufgrund einer,Normalgarantie´ 156
3. Culpa in contrahendo bei anfänglichem Unvermögen 156
4. Das Unvermögen als Leistungserschwerung 160
III. Funktion der Unmöglichkeit als anfängliche Leistungsstörung 161
§ 6: Die Unmöglichkeit im System des Kommissionsentwurfs 163
I. Die Dogmatik des allgemeinen Leistungsstörungsrechts im KE 163
II. Die Regeln des Kommissionsentwurfs im einzelnen 166
1. Der Grundtatbestand der Pflichtverletzung in § 280 I BGB-KE 166
2. Die Grenze der Leistungspflicht in § 275 BGB-KE 170
3. Die Haftungsverschärfung fur Beschaffungshindernisse in § 279 BGB-KE 173
4. Der Vorrang richterlicher Vertragsanpassung gem. § 306 BGB-KE 174
5. Das Umstellen auf die Sekundärebene des Schuldverhältnisses nach §§ 280 II, 283 BGB-KE 176
III. Die anfänglichen Leistungsstörungen im KE 183
1. Die Zusammenfassung anfänglicher und nachträglicher Leistungsstörungen in § 280 BGB-KE 183
2. Anfängliche Leistungsstörungen in § 306 BGB-KE 189
IV. Leistungsstörungen bei gegenseitigen Verträgen nach dem KE 190
V. Weiterentwicklung des Entwurfs 192
VI. Der Einfluß des Schuldrechtsentwurfs von 1936 197
§ 7: Internationale Dimension der Schuldrechtsreform 202
I. Schuldrechtsreform und Vereinheitlichungsbemühungen der EU 203
II. Der deutsche Schuldrechtsentwurf im europäischen Vergleich 205
1. Die Haftungstatbestände 206
a) Breach of Contract des englischen Rechts 206
b) La incursión de dolo ο negligencia en el cumplimiento de las obligaciones: Art. 1.101 des spanischen Código Civil 208
c) Failure to perform an obligation under the contract: Art. 3.101 Principles of European Contract Law (PECL) 209
d) Vergleich 210
2. Die Grenze der Leistungspflicht 212
a) Discharge of contract als regelmäßige Folge eines breach of contract im englischen Recht 212
b) La prestación demasiado onerosa ο gravosa al deudor 213
c) Unreasonable effort or expense of performance: Art. 4.102 (2) (b) PECL 214
d) Vergleich 215
3. Der Übergang auf die Sekundärleistung 216
a) Damages als ordinary remedy im englischen Recht 216
b) Carácter subsidiario de la responsabilidad 217
c) Right to damages: Art. 4.501 PECL 218
d) Vergleich 219
4. Anfängliche Leistungsstörungen 220
a) Mistake oder breach of contract bei anfänglicher Unmöglichkeit im englischen Recht 220
b) No podrán ser objeto de contrato las cosas ο servicios imposibles: Art. 1.272 des spanischen Código civil 221
c) Initial Impossibility: Art. 6.102 PECL 223
d) Vergleich 224
III. Fazit 225
§ 8: Zusammenfassung in Thesen 227
Literaturverzeichnis 231
Sachwortverzeichnis 250