Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. hat mit seiner Rechtsprechung zum Begriff des neugegründeten Unternehmens (§ 64 Abs. 6 Nr. 2a EEG 2021) eine praktikable Lösung für die EEG-Umlageentlastung stromkostenintensiver Unternehmen in der Umstrukturierung gefunden. Umstrukturierungen, insbesondere auch übertragende Sanierungen insolventer Unternehmen, werden hierdurch zukünftig vereinfacht. Dabei kann die Lösung des Verwaltungsgerichts dogmatisch aber nur wenig überzeugen. Da der Instanzenzug noch lange nicht ausgeschöpft ist, bleibt deshalb zu hoffen, dass die Rechtsprechung des VG Frankfurt a.M. noch korrigiert wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-14 |
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