Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den ich im Oktober 2014 beim FreSsco-Seminar zum Thema „Labour market activation and coordination law & the right of residence and equal treatment in respect of social benefits“ gehalten habe. Meine dort vertretene These, für arbeitsmarktpolitische Aktivierungsmaßnahmen könne an die Zuständigkeit der Arbeitsvermittlung angeknüpft werden, habe ich zugunsten einer Wohnortanknüpfung aufgegeben. Für entsprechende Hinweise danke ich Herrn Kollegen Eberhard Eichenhofer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-05 |
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