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Die Europäisierung der Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

von Gerda Ochs (Autor:in)
©2015 Dissertation XX, 244 Seiten

Zusammenfassung

Angesichts der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Unternehmen untersucht Gerda Ochs die Auswirkungen des 2. UmwÄndG und des SEStEG. Das UmwG und das UmwStG reduzieren bei einer Verschmelzung den administrativen Aufwand und erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung stiller Reserven. Bestehen Unterschiede zwischen der Behandlung von rein nationalen Verschmelzungen und solchen mit Auslandsbezug? Entsprechen die Regelungen europarechtlichen Vorgaben sowie den ökonomischen und systemtragenden Prinzipien des Steuerrechts? Sind sie geeignet, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken? Diesen und weiteren Fragen geht die Autorin in ihrem Buch nach.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Einleitung
  • 1.1 Problemstellung
  • 1.2 Gang der Untersuchung
  • 2. Terminologien und ökonomische Kriterien der Besteuerung im Kontext der Umwandlung
  • 2.1 Der Begriff der Umwandlung
  • 2.1.1 Die Einzelrechtsnachfolge
  • 2.1.2 Die Gesamtrechtsnachfolge
  • 2.2 Der Begriff der Verschmelzung
  • 2.3 Die Motive für Umwandlungsvorgänge
  • 2.4 Die systemtragenden und ökonomischen Kriterien der Besteuerung
  • 2.4.1 Die systemtragenden Prinzipien rechtsstaatlichen Steuerrechts
  • 2.4.1.1 Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und das Leistungsfähigkeitsprinzip
  • 2.4.1.2 Das Realisationsprinzip
  • 2.4.1.3 Die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung
  • 2.4.2 Das Postulat der Entscheidungsneutralität der Besteuerung
  • 2.4.2.1 Die Investitionsneutralität
  • 2.4.2.2 Die Standortneutralität
  • 2.4.2.3 Kapitalexport- und Kapitalimportneutralität
  • 2.4.2.4 Steuerliche Barrieren für Umstrukturierungen
  • 3. Die Grundprinzipien und der Ursprung des deutschen Umwandlungsrechts
  • 3.1 Das deutsche Umwandlungsrecht
  • 3.2 Das Umwandlungsgesetz vor dem 2. UmwÄndG
  • 3.2.1 Die Historie des Umwandlungsgesetzes
  • 3.2.2 Die Ziele des Umwandlungsgesetzes
  • 3.2.2.1 Die ordnungspolitischen Ziele
  • 3.2.2.2 Der Schutz der Anteilseigner
  • 3.2.2.3 Der Schutz der Gläubiger
  • 3.2.2.4 Der Schutz der Arbeitnehmer
  • 3.2.3 Der Aufbau des Umwandlungsgesetzes von
  • 3.2.4 Der sachliche und territoriale Anwendungsbereich des Umwandlungsgesetzes vor dem 2. UmwÄndG
  • 3.2.5 Der Ablauf des Umwandlungsverfahrens
  • 3.3 Das Umwandlungssteuergesetz vor dem SEStEG
  • 3.3.1 Die Historie und der Ursprung des Umwandlungssteuergesetzes
  • 3.3.2 Die Ziele des Umwandlungssteuergesetzes
  • 3.3.3 Die Systematik und der Aufbau des Umwandlungssteuergesetzes vor dem SEStEG
  • 3.3.4 Der sachliche und der territoriale Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes vor dem SEStEG
  • 3.3.5 Die Grundprinzipien des Umwandlungssteuergesetzes vor dem SEStEG
  • 3.3.5.1 Übertragungsstichtag und Rückwirkungsfiktion
  • 3.3.5.2 Steuerneutrale Übertragung des Vermögens
  • 3.3.5.3 Maßgeblichkeitsgrundsatz und steuerliches Wertansatzwahlrecht
  • 3.3.5.4 Übertragungsgewinn und Übernahmegewinn bei einer Verschmelzung
  • 3.3.5.5 Die steuerliche Rechtsnachfolge
  • 3.3.6 Dogmatische Einordnung der Grundprinzipien des Umwandlungssteuergesetzes vor dem SEStEG
  • 3.4 Der Umwandlungssteuererlass
  • 4. Die europarechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften
  • 4.1 Grundlagen der Europäischen Union
  • 4.2 Die Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts
  • 4.2.1 Das primäre Gemeinschaftsrecht
  • 4.2.2 Das sekundäre Gemeinschaftsrecht
  • 4.2.3 Das Verhältnis zwischen primärem und sekundärem Gemeinschaftsrecht
  • 4.2.4 Das Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum nationalen Recht
  • 4.2.5 Der Rechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof
  • 4.3 Das Steuerkonzept der Europäischen Union
  • 4.4 Die Grundfreiheiten und deren Einfluss auf das Steuerrecht in Europa
  • 4.4.1 Die Prüfung hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Grundfreiheiten
  • 4.4.2 Geschützte Betätigungen – die Grundfreiheiten im Einzelnen
  • 4.4.3 Die Berechtigten hinsichtlich des Schutzbereichs
  • 4.4.4 Die Schutzrichtung der Grundfreiheiten
  • 4.4.5 Die Rechtfertigungsgründe für eine Einschränkung der Grundfreiheiten
  • 4.4.6 Das Verhältnis der Grundfreiheiten zueinander
  • 4.4.7 Die Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Grundfreiheiten
  • 4.5 Der Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
  • 5. Die Europäisierung der Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
  • 5.1 Die Änderung des UmwG durch das 2. UmwÄndG
  • 5.1.1 Das Gesetzgebungsverfahren und die Ziele des 2. UmwÄndG
  • 5.1.2 Beteiligte Rechtsträger
  • 5.1.3 Die Regelungen der §§ 122c bis 122l UmwG
  • 5.1.3.1 Der Verschmelzungsplan und dessen Bekanntmachung (§§ 122c und 122d UmwG)
  • 5.1.3.2 Der Verschmelzungsbericht (§ 122e UmwG)
  • 5.1.3.3 Die Verschmelzungsprüfung (§ 122f UmwG)
  • 5.1.3.4 Die Regelungen zur Mitbestimmung (§ 122g UmwG)
  • 5.1.3.5 Die Verbesserung des Umtauschverhältnisses und das Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan (§§ 122h und 122i UmwG)
  • 5.1.3.6 Der Gläubigerschutz (§ 122j UmwG)
  • 5.1.3.7 Die Verschmelzungsbescheinigung bei Hinausverschmelzungen (§ 122k UmwG)
  • 5.1.3.8 Die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung bei Hineinverschmelzungen (§ 122l UmwG)
  • 5.2 Die Europäisierung von Steuergesetzen durch das SEStEG
  • 5.2.1 Das Gesetzgebungsverfahren und die Ziele des SEStEG
  • 5.2.2 Die Einführung von Entstrickungs- und Verstrickungstatbeständen
  • 5.2.2.1 Die einkommensteuerlichen Entstrickungs- und Verstrickungstatbestände
  • 5.2.2.2 Die körperschaftsteuerlichen Entstrickungs- und Verstrickungstatbestände
  • 5.2.3 Die Einführung der Regelungen zur SE
  • 5.2.4 Die Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes
  • 5.2.4.1 Die Systematik und der Aufbau des Umwandlungssteuergesetzes nach dem SEStEG
  • 5.2.4.2 Der sachliche und der territoriale Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes nach dem SEStEG
  • 5.2.4.3 Die Grundprinzipien des Umwandlungssteuergesetzes nach dem SEStEG
  • 5.2.4.3.1 Übertragungsstichtag und Rückwirkungsfiktion
  • 5.2.4.3.2 Wertansätze in der Steuerbilanz
  • 5.2.4.3.3 Das steuerliche Wertansatzwahlrecht – Wegfall des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei Umwandlungen
  • 5.2.4.3.4 Besteuerung von Übernahmegewinnen
  • 5.2.4.3.5 Missbrauchstypisierungen im Umwandlungssteuergesetz nach dem SEStEG
  • 5.2.5 Die Neuregelungen hinsichtlich der Verschmelzung von EU-/EWR-Kapitalgesellschaften
  • 5.2.5.1 Die Erfassung von Verschmelzungen durch das Umwandlungssteuergesetz
  • 5.2.5.2 Die Regelungen hinsichtlich des übertragenden Rechtsträgers
  • 5.2.5.2.1 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz
  • 5.2.5.2.2 Besteuerung des Übertragungsgewinns
  • 5.2.5.3 Die Regelungen hinsichtlich des übernehmenden Rechtsträgers
  • 5.2.5.3.1 Wertansätze in der Steuerbilanz des übernehmenden Rechtsträgers
  • 5.2.5.3.2 Steuerliche Behandlung des Übernahmegewinns
  • 5.2.5.3.3 Anschaffung der Anteile an der übertragenden Körperschaft nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag
  • 5.2.5.3.4 Die Fußstapfentheorie
  • 5.2.5.3.5 Regelungen zum Einlagekonto, Körperschaftsteuerguthaben und EK
  • 5.2.5.3.6 Sonstige Regelungen
  • 5.2.5.4 Die Regelungen hinsichtlich der Anteilseigner
  • 5.2.6 Der Umwandlungssteuererlass zum Umwandlungssteuergesetz nach dem SEStEG
  • 6. Kritische Würdigung der Behandlung grenzüberschreitender versus nationaler Verschmelzungen
  • 6.1 Innerdeutsche und grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften im Vergleich
  • 6.1.1 Die Innerdeutsche Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
  • 6.1.1.1 Die gesellschaftsrechtlichen Implikationen
  • 6.1.1.2 Die handelsrechtlichen Implikationen
  • 6.1.1.3 Die steuerrechtlichen Implikationen
  • 6.1.1.3.1 Die steuerliche Rückwirkung
  • 6.1.1.3.2 Die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
  • 6.1.1.3.3 Der steuerliche Verlustvortrag
  • 6.1.1.3.4 Die steuerlichen Kapitalkonten
  • 6.1.1.3.5 Die Auswirkungen bei der übernehmenden Körperschaft
  • 6.1.1.3.6 Die Auswirkungen bei den Gesellschaftern der übertragenden Körperschaft
  • 6.1.2 Die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
  • 6.1.2.1 Die Hinausverschmelzung
  • 6.1.2.1.1 Die gesellschaftsrechtlichen Implikationen
  • 6.1.2.1.2 Die handelsrechtlichen Implikationen
  • 6.1.2.1.3 Die steuerrechtlichen Implikationen
  • 6.1.2.1.3.1 Die steuerliche Rückwirkung
  • 6.1.2.1.3.2 Die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
  • 6.1.2.1.3.3 Der steuerliche Verlustvortrag
  • 6.1.2.1.3.4 Das steuerliche Einlagekonto der übertragenden Körperschaft
  • 6.1.2.1.3.5 Die Wertansätze bei der übernehmenden Körperschaft
  • 6.1.2.1.3.6 Die Wertansätze bei den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft
  • 6.1.2.2 Die Hereinverschmelzung
  • 6.1.2.2.1 Die gesellschaftsrechtlichen Implikationen
  • 6.1.2.2.2 Die handelsrechtlichen Implikationen
  • 6.1.2.2.3 Die steuerrechtlichen Implikationen
  • 6.1.2.2.3.1 Die steuerliche Rückwirkung
  • 6.1.2.2.3.2 Die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
  • 6.1.2.2.3.3 Der steuerliche Verlustvortrag und die Wertansätze in der Steuerbilanz der übertragenden Körperschaft
  • 6.1.2.2.3.4 Das steuerliche Einlagekonto der übertragenden Körperschaft
  • 6.1.2.2.3.5 Die steuerlichen Konsequenzen bei den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft
  • 6.1.2.3 Die Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug
  • 6.2 Kritische Würdigung
  • 6.2.1 Grundsätzliche Kritik an den Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung
  • 6.2.2 Kritik an den Regelungen des Umwandlungsgesetzes
  • 6.2.3 Kritik an den Regelungen zur Entstrickung und Verstrickung
  • 6.2.3.1 Kritik an den Regelungen des EStG und des KStG zur Entstrickung
  • 6.2.3.2 Kritik an der Annahme einer Entstrickung
  • 6.2.3.3 Kritik an der Sofortversteuerungskonzeption mit Stundungsregelung
  • 6.2.3.4 Kritik an den Regelungen zur Verstrickung
  • 6.2.3.5 Kritik an den Regelungen zur Entstrickung bei Sitzverlegungen von Kapitalgesellschaften
  • 6.2.4 Kritik am Umwandlungssteuergesetz nach dem SEStEG
  • 6.2.4.1 Kritik am territorialen Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes
  • 6.2.4.2 Kritik hinsichtlich der Regelungen zur Rückwirkung
  • 6.2.4.3 Kritik hinsichtlich der Bewertungsvorschriften des UmwStG
  • 6.2.4.3.1 Vorbemerkungen
  • 6.2.4.3.2 Besteuerung der stillen Reserven dem Grunde nach
  • 6.2.4.3.3 Besteuerung der stillen Reserven der Höhe nach
  • 6.2.4.3.4 Zeitpunkt der Gewinnrealisation
  • 6.2.4.4 Kritik hinsichtlich der steuerlichen Schlussbilanz bei Hineinumwandlungen
  • 6.2.4.5 Kritik am Konzept der phasenverschobenen Wertaufholung
  • 6.2.4.6 Kritik hinsichtlich der Behandlung steuerlicher Verlustvorträge bei der Verschmelzung von Körperschaften
  • 6.2.4.7 Kritik hinsichtlich der Besteuerung von Übernahmegewinnen
  • 7. Fazit und Ausblick
  • Literaturverzeichnis

| XV →

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Schematische Darstellung der Grundfälle grenzüberschreitender Verschmelzungen7

Abb. 2: Schematische Darstellung der Schutzrichtung der Grundfreiheiten81

| XVII →

Abkürzungsverzeichnis

| 1 →

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Die internationale Verflechtung der Wirtschaft schreitet immer weiter fort. Auch deutsche Unternehmen dehnen ihre Geschäftsbeziehungen über die nationalen Grenzen aus. Diese Entwicklung betrifft längst nicht mehr nur große Unternehmen; auch kleine und mittelständische Betriebe agieren zunehmend international.1 Dabei sind Unternehmen keine statischen Gebilde, sondern müssen sich vielmehr, um international wettbewerbsfähig zu bleiben, den veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Aus diesem Grund muss eine Änderung der Unternehmensstruktur möglich sein.2 Ohne zivil- und steuerrechtliche Spezialregelungen müsste dazu ein Unternehmen aufgegeben bzw. liquidiert und ein neues Unternehmen in der gewünschten Form gegründet werden. Dies würde zum einen einen hohen administrativen Aufwand bedeuten und zum anderen zur Aufdeckung und Versteuerung der im Betriebsvermögen des Unternehmens enthaltenen stillen Reserven führen.3 Eine Möglichkeit der Reorganisation ohne Liquidation bietet der Unternehmenszusammenschluss in Form der Verschmelzung.4 Mithilfe der Verschmelzung können rechtlich selbständige Unternehmen zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst werden. Das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungssteuergesetz reduzieren dabei den o. g. administrativen Aufwand und erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung der stillen Reserven auf den neuen Rechtsträger.

Hierzu wurden mit dem UmwG 19955 und UmwStG 19956 in Deutschland die Grundlagen geschaffen. Damaliges Ziel der Gesetze war die Verbesserung der Attraktivität des Standortes Deutschland. Bereits in den letzten Jahren haben vereinzelte Gesetzesänderungen jedoch zu einer konstanten Verschärfung der Rechtslage und hierbei insbesondere zu einer Verschlechterung der Bedingungen ← 1 | 2 → für steuerneutrale Umstrukturierungen nach dem Umwandlungssteuergesetz geführt.

Schließlich wurde das Umwandlungsgesetz durch das 2. UmwÄndG7 und das Umwandlungssteuergesetz zum 01.01.2007 durch das SEStEG8 modifiziert. Die erfolgten Änderungen ergaben sich aus der Verpflichtung Deutschlands, die Verordnungen zur Europäischen Aktiengesellschaft und Genossenschaft, die Verschmelzungsrichtlinie9 sowie die Fusionsrichtlinie10 in ihrer zuletzt geänderten Fassung vom 17.02.2005 in nationales Recht umzusetzen sowie dem Wunsch, den Steuerstandort Deutschland durch Internationalisierung zu sichern. Im Zuge der Europäisierung des Umwandlungssteuergesetzes wurden jedoch auch bestehende nationale Möglichkeiten der Umwandlung geändert und in Teilbereichen eingeschränkt. Dies ist Ausdruck eines altbekannten Dilemmas: Neben der Schaffung attraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen für Unternehmen – und hier v. a. der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben –, soll immer auch das Steueraufkommen gesichert werden.11

Die Neuregelungen über die Verschmelzung auf eine andere Körperschaft sind wie kein anderer Teil des Umwandlungssteuergesetzes nach SEStEG durch europäische Ereignisse geprägt. Trotzdem gelten bis heute unterschiedliche Regelungen für rein nationale Umwandlungen und Umwandlungen mit Auslandsbezug. Zudem bestehen bis heute erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Interpretation der geltenden Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung. Diese Unsicherheiten betreffen zunächst vor allem die Frage, wann bzw. ob es bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zu einer Einschränkung deutscher Besteuerungsrechte kommen kann. Vor allem diese Punkte führen nun dazu, dass bei der Durchführung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtssicherheit gegeben ist.

Die vorliegende Arbeit untersucht die deutschen Regelungen zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie deren Entwicklung im Zeitablauf. Dabei wird ← 2 | 3 → herausgearbeitet, inwieweit Unterschiede zwischen der Behandlung von rein nationalen Verschmelzungen im Gegensatz zu Verschmelzungen mit Auslandsbezug bestehen. Dieser Vergleich dient der Untersuchung, ob die Regelungen des 2. UmwÄndG und des SEStEG den europarechtlichen Vorgaben und den ökonomischen und systemtragenden Prinzipien des (deutschen) Steuerrechts entsprechen sowie (damit) geeignet sind, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken, oder vielmehr eine Ungleichbehandlung nationaler im Gegensatz zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen vorliegt, die den vorgenannten Kriterien entgegen steht.

Details

Seiten
XX, 244
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653058819
ISBN (ePUB)
9783653963182
ISBN (MOBI)
9783653963175
ISBN (Paperback)
9783631665459
DOI
10.3726/978-3-653-05881-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Juni)
Schlagworte
Reorganisation ohne Liquidation Übertragung stiller Reserven Europäischer Wirtschaftsraum
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XX, 244 S., 1 Tab., 2 Graf.

Biographische Angaben

Gerda Ochs (Autor:in)

Gerda Ochs studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Marburg, wo sie neben ihrer Arbeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin auch promovierte. Nach ihrer Tätigkeit als fachliche Mitarbeiterin bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist sie heute Leiterin der deutschen Steuerabteilung einer Auslandsbank.

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