Rechtliche Qualifikation als „Wohnung“ oder „Beherbergungsbetrieb“

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Rechtliche Qualifikation als „Wohnung“ oder „Beherbergungsbetrieb“

From the journal ZVG Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Volume 7, October 2020, issue 5

Published by Verlag Österreich

Materienrecht, 1736 Words
Original language: German
ZVG 2020, pp 422-424
https://doi.org/10.33196/zvg202005042201

Abstract

Für die rechtliche Qualifikation einer Wohneinheit als „Wohnung“ iSd § 86 Abs 15 ROG 2009 ist entscheidend, ob es sich beim gegenständlichen Objekt nach den bau- und raumordnungsrechtlichen Vorschriften um ein „Wohnhaus“ oder einen „Beherbergungsbetrieb“ (vgl § 5 Z 15 ROG 2009 und § 2 Z 4 BauTG 2015) handelt. Maßgeblich dafür ist aber nicht die tatsächliche Gestaltung, sondern der baurechtliche Konsens des Gebäudes.