Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes: „Automatische“ Überprüfung durch das BVwG nicht verfassungswidrig
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Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes: „Automatische“ Überprüfung durch das BVwG nicht verfassungswidrig
Abstract
Die vom Gesetz angeordnete amtswegige Vorlage von Bescheiden, mit denen der faktische Abschiebeschutz aberkannt wird, zur Überprüfung durch das BVwG ist als Fiktion einer (Partei-)Beschwerde des Betroffenen zu deuten; wegen des engen Zusammenhangs dieses Verfahrens mit dem Folgeantrag auf internationalen Schutz ist diese Konstruktion mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit vereinbar.