Kündigung wegen Todes des Wohnraummieters und Kontrahierungszwang

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Kündigung wegen Todes des Wohnraummieters und Kontrahierungszwang
Schickmair, Martina

From the journal WOBL Wohnrechtliche Blätter, Volume 35, December 2022, issue 12

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 1328 Words
Original language: German
WOBL 2022, pp 444-446
https://doi.org/10.33196/wobl202212044402

Abstract

Kommt es nicht zur Sonderrechtsnachfolge nach § 14 Abs 2 und Abs 3 MRG, liegt im Todesfall des Wohnungsmieters der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG vor. Ein Kontrahierungszwang wird nach ständiger Rechtsprechung (außerhalb des Kartellrechts und neben den Fällen eines gesetzlich normierten Kontrahierungszwangs) dort bejaht, wo die öffentliche Hand oder ein Unternehmer eine Monopolstellung oder eine marktbeherrschende Stellung durch Verweigerung des Vertragsabschlusses sittenwidrig ausnützt und dem Interessenten zumutbare Ausweichmöglichkeiten fehlen; Kontrahierungszwang besteht demnach überall dort, wo die faktische Übermacht eines Beteiligten bei bloß formaler Parität diesem die Möglichkeit der Fremdbestimmung über andere gibt.

Author information

Martina Schickmair