Privatautonome Festlegung der (strittigen) Grundstücksgrenzen unter Hinweis auf die Katastralmappe ohne Kenntnis der Naturgrenze?
Abstract
Ist das Grundstück nach dem übereinstimmenden Parteiwillen in dem aus der Mappe hervorgehenden Umfang ohne Bestimmung der Grenzen in der Natur verkauft und übergeben worden, dann ist für den Umfang des (derivativen) Eigentumserwerbs an einer Liegenschaft – der stets nur im Rahmen der wahren Eigentumsgrenzen der Beteiligten stattfinden kann – (ausnahmsweise) die Grundbuchsmappe maßgebend. Nach dem Grundsatz der Privatautonomie steht es den Parteien frei, die (strittige) Grenze unter Hinweis auf die Katastralmappe festzulegen, ohne dass dies die Kenntnis voraussetzt, wie diese Grenze in der Natur tatsächlich verläuft. Ebenso kann ein Eigentümer bei Verkauf mehrerer Grundstücke die Abgrenzung der einzelnen Kaufobjekte voneinander in Abweichung von der wahren Grenze festlegen.