Änderung von Bauplätzen; Abschreibung in eigene Einlagezahl; Widerspruch zum Flächenwidmungsplan; Wohnnutzung im „Grünland“; Forsthaus
Änderung von Bauplätzen; Abschreibung in eigene Einlagezahl; Widerspruch zum Flächenwidmungsplan; Wohnnutzung im „Grünland“; Forsthaus
Abstract
Soweit es sich nicht um ein Auszughaus handelt, ist die bloße Abschreibung eines bebauten Grundstückes (hier: im Grünland) in eine neue Einlagezahl zulässig.