Antrag auf Akteneinsicht iZm ordnungspolitischen Maßnahmen der Finanzpolizei

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Antrag auf Akteneinsicht iZm ordnungspolitischen Maßnahmen der Finanzpolizei
Fuchs, Hubert W.

From the journal AFS Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht, Volume 20, September 2022, issue 4

Published by Verlag Österreich

Bundesfinanzgericht, 2679 Words
Original language: German
AFS 2022, pp 138-141
https://doi.org/10.33196/afs202204013801

Abstract

Das Amt für Betrugsbekämpfung hat grundsätzlich Einsicht in den bei der Finanzpolizei zu dieser Kontrollhandlung vorliegenden Verfahrensakt zu gewähren. § 17 Abs 1 AVG gewährt den Parteien eines Verfahrens ein Recht darauf, bei der Behörde in den Akt Einsicht zu nehmen und sich von den Akten an Ort und Stelle Abschriften selbst anzufertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen zu lassen. Das Amt für Betrugsbekämpfung kann zwar dem Antrag auf Akteneinsicht – wie beantragt – durch Übersendung von Aktenkopien nachkommen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Die Einbringung der Beschwerde per E-Mail ist zulässig (§ 13 AVG). Revision eingebracht (Amtsrevision).

Author information

Hubert W. Fuchs