Rechtswissenschaft
Sascha Sebastian, Henning Lorenz
Die »neue« Vertragsarztuntreue Zugleich Besprechung von BGH, Beschluss v. 16. 8. 2016- 4 StR 163/16
Jahrgang 72 (2017) / Heft 18, S. 876-884 (9)
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Die Figur der »Vertragsarztuntreue« soll die unwirtschaftliche vertragsärztliche Verordnungstätigkeit strafrechtlich sanktionieren und so die sozialversicherungsrechtliche Solidargemeinschaft entlasten. Trotz nachvollziehbarer Zielsetzung ist es dem BGH jedoch bis heute – einschließlich der neuesten Leitsatzentscheidung (JZ 2017, 901 in diesem Heft) – nicht gelungen, eine belastbare dogmatische Begründung für die Strafbarkeit des Vertragsarztes nach § 266 StGB zu liefern.