Showing a limited preview of this publication:
Vor den Zivilgerichten wird mit harten Bandagen gekämpft. Für ein obsiegendes Urteil gehen die Parteien dabei bis an die Grenzen des Zulässigen – und oft darüber hinaus. So erfährt jeder Jurist spätestens in seiner Referendarzeit, dass Kläger und Beklagter zumeist zwei völlig verschiedene Sachverhalte schildern. Nicht selten wandert die Zivilakte daher anschließend weiter zur Staatsanwaltschaft, die das Zivilverfahren dann unter strafrechtlichen Gesichtspunkten aufzuarbeiten hat – was nicht immer leicht fällt.
Online erschienen: 2012-2-2
Erschienen im Druck: 2012-February
© 2012 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston