Timm, Frauke. "Tatmotive und Gesinnungen als Strafschärfungsgrund am Beispiel der »Hassdelikte«: Zugleich eine Stellungnahme zum »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung«"
Juristische Rundschau, vol. 2014, no. 4, 2014, pp. 141-148.
https://doi.org/10.1515/juru-2013-1077
Timm, F. (2014). Tatmotive und Gesinnungen als Strafschärfungsgrund am Beispiel der »Hassdelikte«: Zugleich eine Stellungnahme zum »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung«.
Juristische Rundschau,
2014(4), 141-148.
https://doi.org/10.1515/juru-2013-1077
Timm, F. (2014) Tatmotive und Gesinnungen als Strafschärfungsgrund am Beispiel der »Hassdelikte«: Zugleich eine Stellungnahme zum »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung«. Juristische Rundschau, Vol. 2014 (Issue 4), pp. 141-148.
https://doi.org/10.1515/juru-2013-1077
Timm, Frauke. "Tatmotive und Gesinnungen als Strafschärfungsgrund am Beispiel der »Hassdelikte«: Zugleich eine Stellungnahme zum »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung«"
Juristische Rundschau 2014, no. 4 (2014): 141-148.
https://doi.org/10.1515/juru-2013-1077
Timm F. Tatmotive und Gesinnungen als Strafschärfungsgrund am Beispiel der »Hassdelikte«: Zugleich eine Stellungnahme zum »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung«.
Juristische Rundschau. 2014;2014(4): 141-148.
https://doi.org/10.1515/juru-2013-1077
Copied to clipboard