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"Rundfunkverbrechen" vor nationalsozialistischen Sondergerichten

Eine vergleichende Untersuchung der Urteilspraxis in der Reichshauptstadt Berlin und der südbadischen Provinz

Hensle, Michael

Im September 1939 wurde von den Nationalsozialisten die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" geschaffen, nach der das Abhören ausländischer Sender wie auch das Verbreiten abgehörter Nachrichten als Verbrechen verfolgt wurde. Die Strafverfolgung sollte auf Antrag der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) erfolgen. Für die justizielle Ahndung waren grundsätzlich die NS-Sondergerichte zuständig. Verband sich das Abhören mit Widerstandshandlungen, gelangten die Verfahren auch an den Volksgerichtshof. Die Urteile gegen die zur Anzeige gebrachten "Feindhörer" fielen nicht gering aus, selbst Todesurteile wurden verhängt.
"broadcast crimes" before National Socialist special courts