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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 81

kurfürstl. Kirchengüter und -gefällverwalter und seine Zugeordneten

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1579 Juli 4

Der kurfürstliche Kirchengüter und -gefällverwalter und seine Zugeordneten beurkunden, dass sie die Behausung des (Heiliggeist-?)Stifts zu Heidelberg, die gegenüber dem Schönauer Hof liegt, vom Sickinger Hof und dem Haus des Dilsberger Kellers Hans Ruckenbecker begrenzt wird und rückseitig an die Behausung der Universität stößt, für 200 Gulden an die Universität verkauft haben. Die Verkäufer bestätigen, dass das Haus ohne Lasten sei und verzichten zukünftig auf alle Ansprüche daran. Der kurfürstliche Kirchengüter und -gefällverwalter quittiert den Empfang des Kaufpreises in bar. Die Universität sagt zu, jährlich am Martinstag (11. November) einen ewigen, nicht ablösbaren Grund- und Bodenzins von 2 Albus oder 16 Pfenning an das Stift zu entrichten. Kurfürst Ludwig VI. gibt sein Einverständnis zu diesem Geschäft und ratifiziert den Vertrag, indem er sein Sekretsiegel an die Urkunde hängt, die der Universität als der Käuferin ausgehändigt wird.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.9475  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-94756  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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