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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 27.1902

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Bannier, Wilhelm: Zu attischen Urkunden des V. Jahrhunderts
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https://doi.org/10.11588/diglit.41308#0311

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ZU ATTISCHEN URKUNDEN DES V. JAHRHUNDERTS.

i. Das zuerst von Lölling im Δελτίον 1889, 52 veröffentlichte
Bruchstück (Kirchhoff CIA IV1 S. 141 Nr. 39 a) giebt sich durch
die in grösseren Buchstaben geschriebene Überschrift φΟΡ
als Rest einer Urkunde zu erkennen, in der Bestimmungen
über den φόρος getroffen waren. Die beiden Herausgeber
haben nicht den Versuch gemacht das Fragment mit einem
der gleichartigen Stücke zu verbinden; sonst wäre es ihnen
wohl nicht entgangen, dass es genau in den Anfang des gros-
sen Volksbeschlusses über die Ordnung der Tributzahlung
CIA I 38 passt.
Relief

Πολ]έμα[ρχος εγραμμάτευεν

Φ 6 ρ [ο ς]
’Έ δ ο χ σ ε[ν]τ ε ι β ο λ ε ι κ α i τ[ό ι δ έ μ ο ι]Κ εκροπ'ιςέπ
ρ υ τ ά ν ε [υ] ε II ο λ έ μ α ρ χ ο ς [έ γ ρ α μ μ ά]τ ε υ ε’Ό ν α σ ο ς ε
π ε στ άτ[ε Κ]λ ε ό ν υ μ[ο ς έ π ε- έ π ε ι δ έ]α Ιπόλεςφόρο
νφέροσ. . . ε να.ένέκάστειτε
ι] π ό λ ε ι.Ιιεκαστοχόθε
ν].ho.ε h ν π
Allerdings könnte gegen eine Verbindung mit jenem Dekret
der Einwand geltend gemacht werden, dass nach Löllings
Angabe zu Beginn von Z. 3 nur ungefähr drei Buchstaben
fehlen. Diese Behauptung gründete sich auf die Voraus-
setzung, dass der erhaltene linke Rand des Reliefs zugleich
als Rand der Stele anzusehen ist. Aber eine solche Annahme
hat keine zwingende Kraft. Denn es lässt sich sehr wohl den-
ken, dass das Relief nicht die gleiche Breite hatte wie die
Schriftfläche des Steines. Nun gehören offenbar die Reste in
 
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