Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Demnach bey Uns die Geschworne des Maurer-Handwercks die beschwerende Anzeige gethan, welchergestalten die Nahrungs-Eingriffe und Pfuschereyen bey diesem ihrem Handwerck dermassen bisanhero eingerissen, daß, wo diesem ... Ubel nicht mit dem erforderlichen Nachdruck gesteuret werden solte, dasselbe in völligen Verfall gerathen, ... dörfte; ... Als ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß von nun an kein Maurer-Geselle, ... sich weiter unterstehen solle, ohne seines Meisters Vorwissen , an irgend einem Ort in der Stadt ... einige Arbeit vorzunehmen, ...: Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 16ten Septembr. 1760
[S.l.], 1760 [VD18 14327783]
DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.33850
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-338503
METS
v2.1, v3.0