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Franz [Hrsg.]; Colloredo-Waldsee, Rudolph Joseph [Hrsg.]

Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Erb-Prinzen von Hessen-Darmstadt Lbden, als Graf von Hanau-Lichtenberg unternommen haben, in besagter Graffschaft eine Hecken-Müntz aufzurichten, und auf solcher ein Sechstel Thaler-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und Wir hiernach ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Hanau-Lichtenbergische Münze von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münz-Städten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von besagtem Erb-Prinzen von Hessen-Darmstadt, Grafen zu Hanau-Lichtenberg, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden sollen; ...: [Geben zu Wien den Sieben und Zwanzigsten Martii Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden]

[S.l.], 1760 [VD18 9047824X]

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.33830  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-338309  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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