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Die Gartenkunst — 15.1913

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Nr. 22
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Beitz, Georg: Zum Wettbewerb Hauptfriedhof Stuttgart-Canstatt
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Krüger, Carl: Der Anzuchtgarten als Glied der Parkanlagen
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https://doi.org/10.11588/diglit.28103#0347

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XV, 22

339

DIE GARTENKUNST.

richtig anzuerkennen. Das Protokoll bezeichnet die Anlage
als außerordentlich üppig. Ich kann mich diesem Vorwurf
nicht anschließen. Da in dem Ausschreiben ausdrücklich ge-
sagt und im Entwurf des Herrn Ehmann auch gezeigt ist, daß
an den Wegen entlang Kaufgräber anzuordnen sind, so ist
doch anzunehmen, daß die Pflanzungsstreifen an den Wegen
als Hintergrund und Zwischenpflanzung für Kaufgräber ge-
dacht sind. Solche Hinterpflanzungen sind doch unumgänglich.
Sie sind breiter gezeichnet, als sie voraussichtlich ausgeführt
werden würden, bei dem kleinen Maßstabe war das kaum zu
umgehen. Die Beeinflussung des Planbildes durch die zu breite
Zeichnung ist jedenfalls geringer, als die durch die von dem
Preisgericht als zu breit bezeichnete Allee des erstgekrönten
Planes. Die Pflanzung sieht sehr schematisch aus, kann aber
durch einen tüchtigen Gartenkünstler bei der Anlage und Pflege
ohne erhebliche Änderung ihres Grundrißes reizvoll und ab-
wechslungsreich aufgebaut werden, eine gewisse Freiheit in
dem Einbau der einzelnen Kaufgräber vorausgesetzt. Ich halte den
für Belagszwecke
bei diesem Plan üb-
rigbleibenden Rest
größer, als bei dem
erstenPlan. Ich muß
aber wieder fragen,
wo waren bei der
Preiszuerkennung
die Juristen? Der
Schöpfer des Ent-
wurfes hat sich bei
der Bildung der Zu-
fahrt erhebliche
Überschreitungen
der Grenze gestat-
tet, hat also die Be-
dingungen nicht ein-
gehalten. Mit dieser
Zufahrtsbildung
steht und fällt der
künstlerische Ein-
druck des Gebäude-
aufbaues. Auch an-
dere Bewerber kön-
nen ähnliche Ideen
gehabt, sie aber aus
Rücksicht auf die
nach ihrer Meinung
unverrückbaren
Grenzen aufgege-
ben haben. Es ist
das Recht des Künstlers, seine Gedanken höhergehen zu lassen,
als die der Nichtkünstler, die die Bedingungen des Ausschreibens
entworfen haben. Wenn auch die vorgeschlagene Vorhofbildung
für den Verkehr nach dem Friedhof nicht günstig ist,iso ist trotzdem
der Lagevorschlag für die Gebäude vielleicht die wichtigste und
beste künstlerische Anregung, die der Wettbewerb gebracht hat.
Einen Preis durfte die Arbeit aber niemals bekommen. Dem
Ankauf, meinetwegen für eine weit höhere Summe als die des
ersten Preises, stand nichts im Wege, aus dem Wettbewerb
um.die Preise mußte der Entwurf aber wegen Nichteinhaltens
der Bedingungen glatt ausscheiden. Noch einmal frage ich,
wo waren die Juristen? Es ist nicht der erste Wettbewerb,
der derartiges zeigt, und es ist schon viel Bitterkeit damit
unter den Künstlern gesät worden.

Die meisten Anregungen: in bezug, auf Lage der Gräber
und die Schaffung von Bildern eigentlicher Friedhofskunst,
was doch wohl eine Hauptsache auf dem Friedhof ist, scheint
der Entwurf Seelenhain zu geben. Für die Ausführung im
ganzen ist auch er nicht brauchbar und nicht richtig. Nicht
brauchbar, weil die Schaffung aller der Kaskaden, Bassins,
Treppen usw. zu teuer ist, und nicht richtig, weil die Häufung
eben dieser Dinge nicht auf den christlichen Friedhof gehört.

Der Ankauf des Entwurfes ist wegen der vielen Anregungen
für Kleinbilder gerechtfertigt.

Noch mehr' auf die Einzelheiten der veröffentlichten Ent-
würfe einzugehen würde zu weit führen und liegt auch nicht
in meiner Absicht. Der Wettbewerb hat der Stadtverwaltung
Stuttgart keinen ohne weiteres brauchbaren Friedhofsplan ge-
bracht, aber doch eine Reihe guter Anregungen. Rein vom
geschäftlichen Standpunkt aus ist die Verwaltung vielleicht mit
dem Ergebnis zufrieden. Die Verpflichtungen, die einer Be-
hörde obliegen, sind aber größer als die eines Geschäftsmannes
und müßte doch solchen Beanstandungen der Preiszuerken-
nung wie sie hierbei mit Recht erhoben werden, besser vor-
gebeugt werden. Die Teilnehmer an Wettbewerben haben
keinen Rechtsschutz außer der Gewissenhaftigkeit der aus-
schreibenden Behörde und der Preisrichter, um so peinlicher
und sorgfältiger muß also bei der Findung des Urteils ver-
fahren werden. Die Schlüsse, wie es zu machen ist, mag ein
jeder aus dem Vorstehenden selbst ziehen. Eine ganz be-

stimmt zu erhebende Forderung ist aber die, daß zur Beur-
teilung von Anlagen für Sonderzwecke zu dem Preisgericht
auch ein auf dem Sondergebiet erfahrener Fachmann hinzu-
gezogen wird. Es scheint das so selbstverständlich und doch
hat; wie in vielen Fällen Vorher, ein mit dem Friedhofs- und
Beerdigungswesen durch Erfahrung vertrauter Fachmann' dem
Preisrichterkollegium in Stuttgart nicht angehört. Beitz.

Der Aiizuchtgarten als Glied der Parkanlagen.

(Vgl. den Aufsatz gleichen. Titels in Nr. 19 der „Gartenkunst“.)

Von Karl Krüger,

z. Zt. Gagry (Kaukasus), Kaiserl. russische Climatische.Station.

Den Ausführungen des Herrn Willy Boeck über dieses
Thema möchte ich voll und ganz beipflichten. In der Tat hat
ein. ordentlich gehaltener Anzuchtgarten, besonders wenn die
Stauden in voller Blüte stehen, seine Reize. Ich erinnere nur
an die Anzuchtabteilung des Palmengartens zu Frankfurt a/M.
Dort kann man auch beobachten, wie groß das Interesse der
Besucher für die Behandlungsweise der einzelnen Blumensorten
ist; wenn man nämlich dort als Fachmann entdeckt wird, hat

Der Märchenbrunnen.in Berlin. Lageplan. Architekt: Ludwig Hoffmann.
 
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