Gesundheitswesen 2017; 79(04): 299-374
DOI: 10.1055/s-0037-1601916
3. Mai 2017
Die Zukunft der Prävention mit dem ÖGD gestalten
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Kommunale Gesundheitsförderungspolitik, das Präventionsgesetz und der ÖGD

B Szagun
1   Hochschule Ravensburg-Weingarten, Weingarten
,
J Kuhn
2   Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Oberschleißheim
,
D Starke
3   Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, Düsseldorf
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Publication Date:
02 May 2017 (online)

 

Das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz regelt als Bundesgesetz die den Sozialversicherungsträgern obliegenden Zuständigkeiten und bleibt bzgl. der regionalen Ausgestaltung entsprechend vage. Auf den ÖGD als etablierte, aber weitgehend landesgesetzlich geregelte Struktur, nimmt das Gesetz kaum Einfluss. Der ÖGD als stärkste kommunale Public-Health-Institution kann jedoch für die Umsetzung des Gesetzes erhebliche Bedeutung haben.

Die Bedeutung des ÖGD für die Umsetzung des Präventionsgesetzes ist bekannt und hinlänglich beschrieben. Vor allem birgt die aktive Einbindung des ÖGD erhebliche Chancen bzgl. Bedarfsgerechtigkeit, Zielgenauigkeit, Intersektoralität und der Generierung von Synergieeffekten. Die Stärken des ÖGD zeigen sich in vielen Modellen guter kommunaler Praxis vor allem dort, wo er eine kleinräumige Gesundheitsberichterstattung und eine neutrale, gemeinwohlorientierte kommunale Koordination umsetzt. Seine Stärken kommen allerdings bisher bei weitem nicht in der Mehrheit aller Kommunen zum Tragen, d.h. häufig kann der ÖGD anspruchsvolle Public-Health-Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Diese Schwäche ist einerseits durch den Spardruck in den öffentlichen Haushalten, andererseits aber auch durch das Fehlen eines modernen ÖGD-Leitbilds bedingt. Erschwerend hinzu kommt eine traditionell eher berufspolitische Interessenorientierung vieler Vertreter des ÖGD, welche eine inhaltliche Weiterentwicklung des ÖGD in Richtung einer kommunalen Public-Health-Agentur nicht befördern konnte.

Für eine gelingende Einbindung des ÖGD in die Umsetzung des Präventionsgesetzes kommt den aktuell verhandelten Landesrahmenvereinbarungen und der dort eingenommenen Rolle der Sozialversicherungsträger besondere Bedeutung zu. Im Sinne der Umsetzung des Gesetzes, zur Weiterentwicklung des ÖGD sowie um eine Aufgaben- und Ressourcenverlagerung auf die Sozialversicherungsträger zu vermeiden, wäre es anzustreben, dass die kommunale Sozial- und Gesundheitsberichterstattung sowie eine Koordinationsfunktion des ÖGD zumindest mittelfristig in den Landesrahmenvereinbarungen verankert werden.