ergopraxis 2021; 14(11/12): 12-13
DOI: 10.1055/a-1576-8929
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Mehr Sicherheit für Patient*innen und Behandelnde – Ärztliche Zweitmeinungen

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Zweitmeinungen geben Patient*innen und Mediziner*innen die Möglichkeit, sich in Fragen der Behandlung fachlich abzusichern.© K. Oborny/Thieme

Gesetzlich krankenversicherte Patient*innen haben seit fünf Jahren bei bestimmten Indikationen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Dazu gehören zum Beispiel arthroskopische Eingriffe am Schultergelenk, Gebärmutterentfernungen, Implantationen einer Knie-Endoprothese oder Amputationen bei diabetischem Fußsyndrom. Die Stiftung Gesundheit hat passend dazu vor kurzem die Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2021“ veröffentlicht, die sich mit dem Gegenstand der Zweitmeinung beschäftigt. Darin stellt sie die Ergebnisse einer Online-Befragung dar, die sie unter mehr als 2800 Ärztinnen und Ärzten zum Thema durchgeführt hat.

Hinsichtlich der Bekanntheit des Zweitmeinungsverfahrens gaben knapp die Hälfte der befragten Mediziner*innen an, dass sie davon gehört haben und im Wesentlichen wissen, worum es geht. 28 Prozent haben in ihrer bisherigen Laufbahn nur am Rande davon gehört, etwa 15 Prozent kennen sich bis ins Detail damit aus und mehr als 9 Prozent kennen das Verfahren gar nicht.

Fast 70 Prozent der Ärztinnen und Ärzte teilen laut Studie die Ansicht, dass Zweitmeinungen in der Regel komplexe Therapieentscheidungen verbessern. 60 Prozent finden, dass sich der Aufwand nur in komplexen Fällen lohnt. Bei den möglichen Auswirkungen auf Patient*innen gehen die Meinungen auseinander: Rund 64 Prozent gaben an, dass Zweitmeinungen eine beruhigende Wirkung auf die behandelte Person haben, 66 Prozent stimmen hingegen der These zu, dass divergierende ärztliche Meinungen die Patient*innen verunsichern.

Zu den Personengruppen, bei denen eine Zweitmeinung laut Befragung besonders relevant ist, gehören Menschen mit Krebserkrankung, chronisch kranke Patient*innen und Kinder. Als geeignete Indikationen gaben die Mediziner*innen vor allem Hüftgelenkersatz, bariatrische (= das Übergewicht betreffende) Chirurgie, Herzkatheteruntersuchungen und Nasenoperationen an. Auf die Frage „In welchen Bereichen sollte die GKV Zweitmeinungen für weitere Indikationen bezahlen?“ gaben fast 25 Prozent der Befragten die Orthopädie an, gefolgt von der Chirurgie (knapp 16 Prozent) und der Gynäkologie (13 Prozent).

Das Fazit der Studie lautet, dass Zweitmeinungen aus verschiedenen Gründen ein grundsätzlich sinnvolles Instrument sind. Mit ihrer Hilfe können Indikationen, Diagnosen und die Art des vorgesehenen Eingriffs unabhängig und kollegial bewertet werden. Damit werden sowohl den Patient*innen als auch den Behandler*innen mehr Sicherheit und die Möglichkeit zur fachlichen Rückmeldung gegeben. Mehr Infos: www.stiftung-gesundheit.de > „Studien“ > „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit (ÄiZG)“. mru



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Article published online:
03 November 2021

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