Einleitung
Das Gesundheitssystem Deutschlands gilt als das Musterbeispiel für ein Bismarcksystem: Die Finanzierung erfolgt primär aus öffentlich-rechtlichen Beiträgen der Mitglieder, die Leistungen werden von einer Vielzahl privater wie öffentlicher Anbieter erbracht und die Steuerung erfolgt wesentlich auf Basis kollektivvertraglicher Verhandlungen zwischen Krankenkassenverbänden und Vereinigungen der Leistungserbringer. Für die grundsätzliche Typisierung des deutschen Gesundheitssystems treffen diese Aussagen weiterhin zu. Gleichwohl haben sich in den letzten Jahren die Ausprägungen der betrachteten Parameter Finanzierung, Leistungserbringung und Steuerung verändert, so dass sich das reale deutsche Gesundheitssystem in der Tendenz vom idealtypischen Bismarcksystem entfernt.
Literaturverzeichnis
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