Erschienen in:
13.08.2019 | GOÄ | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
So wird ab 2020 die Leichenschau berechnet
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 14/2019
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Auszug
_ Seit der Etablierung der privatärztlichen Gebührenordnung 1965 bzw. seit der Neufassung 1982 wartet die Ärzteschaft auf eine adäquate Grundlage für ihre Leistungen — nicht nur an Lebenden, sondern auch an Toten. Jetzt geht es plötzlich ganz schnell. Am 12. April 2019 legte die Bundesregierung die 5. Verordnung zur Änderung der GOÄ vor. Schon ab dem 1. Januar 2020 wird die Leichenschau besser vergütet. Für eine vorläufige Leichenschau erhält man dann 110,51 Euro, für die endgültige Leichenschau 165,77 Euro. …