Erschienen in:
14.05.2015 | AUS DER PRAXIS
Ärzte müssen sich nun auch vor Einweisungsregressen schützen
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 9/2015
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Auszug
_ Kassen- und Ärztevertreter haben im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neue Richtlinien verabschiedet, die künftig bei der Einweisung eines Patienten ins Krankenhaus beachtet werden müssen. Besonders gefährlich ist der neu gefasste § 3 der Richtlinie. Danach müssen Vertragsärzte künftig vor der Verordnung einer stationären Behandlung abwägen, ob eine ambulante Behandlung weiter möglich ist — entweder durch sie selbst, ggf. unter Einbindung der häuslichen Krankenpflege, oder durch andere Leistungserbringer (siehe Kasten). …