FormalPara Infobox Interventionelle Therapie von AV-Klappenerkrankungen – Kriterien für die Zertifizierung von Mitralklappenzentren. Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie

Das Positionspapier wurde 2020 in der Zeitschrift Der Kardiologe [1, 2] publiziert.

Die Mitral- und Trikuspidalklappeninsuffizienz sind häufige Herzklappenerkrankungen. Sie gehen als unabhängige Risikofaktoren mit einer erhöhten Sterblichkeit bei Herzinsuffizienz einher. Die kathetergestützte Rekonstruktion der Klappen stellt eine mittlerweile relevante Alternative zur rein medikamentösen bzw. chirurgischen Behandlung dar. Zur Sicherung der Qualität dieser Verfahren sind von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Kriterien für die Zertifizierung von Zentren zur kathetergestützten Therapie der Mitralklappeninsuffizienz festgelegt worden. In Ergänzung dieses Kriterienkatalogs werden unbeschadet der dort niedergelegten Anforderungen folgende Aspekte zur Zertifizierung von Mitralklappenzentren präzisiert:

  1. 1.

    Antragsteller/antragstellende Klinik

    • Die antragstellende Klinik für ein Mitralklappenzentrum ist die Fachabteilung für Kardiologie.

    • Die antragstellende Klinik muss als Qualifizierungsstätte für interventionelle Kardiologie durch die DGK zertifiziert sein.

  2. 2.

    Persönliche und strukturelle Voraussetzungen

    • Die das Programm führenden interventionellen Kardiologen (n = 2) verfügen über die Facharztanerkennung „Kardiologie“ sowie die Zertifizierung als „interventioneller Kardiologe“ gemäß DGK-Curriculum.

    • Die das Programm leitenden Kardiologen sind innerhalb des Krankenhauses in der Fachabteilung für Kardiologie angestellt und dort tätig. Dieses Kriterium ist insbesondere nicht erfüllt, wenn eine andere Abteilung (wie z. B. die Fachabteilung für Herzchirurgie) einen Facharzt für Kardiologie einstellt und diesen an die Fachabteilung für Kardiologie entsendet. Auch ist es nicht zulässig, dass durch die Fachabteilung für Kardiologie ein Facharzt für Herzchirurgie eingestellt wird. Der Grundgedanke des Herzteams – Kooperation und arbeitsteiliges Zusammenwirken innerhalb der Fachgebietsgrenzen – stellt einen aus Sicht der DGK zentralen Aspekt einer qualitativ hochwertigen Versorgung von Patienten mit strukturellen Herzerkrankungen dar. Dieser Grundgedanke bedingt eine klare strukturelle Verantwortungsabgrenzung, weshalb die beschriebenen Anstellungsmodelle nicht in Betracht kommen. Die Anstellung in mehreren Krankenhäusern bleibt hiervon unberührt, sofern jeweils eine Anstellung in der Fachabteilung für Kardiologie erfolgt.

  3. 3.

    Nachweispflichten/Mindestmengen

    • Voraussetzung für die Qualifikation des Zentrums ist, dass mindestens 30 direkte kathetergestützte Verfahren an der Mitralklappe pro Jahr in der maßgeblichen Einrichtung durch in der Einrichtung angestellte und beschäftigte Ärzte durchgeführt werden. Indirekte rekonstruktive Verfahren an der Mitralklappe können das Programm des Zentrums ergänzen, werden aber nicht auf die Mindestzahlen für direkte Verfahren angerechnet. Beide interventionelle Kardiologen müssen jeweils mindestens 15 direkte kathetergestützte Interventionen an der Mitralklappe pro Jahr durchführen.

    • Für die Zertifizierung des Zentrums sind die letzten 25 von den Operateuren unterschriebenen Heart-Team- und Katheterprotokolle vorzulegen. Aus diesen Fällen werden während des Audits 3 Fälle ausgewählt und hinsichtlich Indikationsstellung, prä- und periinterventioneller Bildgebung sowie postprozeduralen Erfolgs von den Gutachtern beurteilt.

    • Für die Zertifizierung müssen darüber hinaus mindestens 30 Katheterprotokolle aus den letzten 12 Monaten vorgelegt werden, aus denen ersichtlich wird, dass beide die Zertifizierung beantragenden Kardiologen jeweils mindestens 15 Prozeduren als Erstoperateur durchgeführt haben.

Die im Papier (Kardiologe 2020, 14:339–363) aufgeführten Kriterien zu qualitätssichernden Maßnahmen, zur personellen und zur institutionellen Ausstattung des Zentrums haben weiter und uneingeschränkt Gültigkeit.