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§ Oliver Berg / dpa

Am 06.11.2015 hat der Bundestag mit deutlicher Mehrheit das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verabschiedet. Es lagen dem Bundestag insgesamt vier Gesetzesentwürfe zur Abstimmung vor. Es ging bei den Entwürfen nicht um die passive Sterbehilfe, sondern u.a. um die Aktivitäten der Sterbehilfevereine und um die strafrechtliche Regelung der ärztlich assistieren Selbsttötung. Aus der DGHO-Umfrage bei Onkologen wissen wir, „dass es sich bei der Bitte um Hilfe zur Selbsttötung auch bei Ärzten, die auf dem Gebiet der Krebserkrankungen tätig sind, um eine seltene und sehr individuell ausgeprägte Konfliktsituation handelt“ (www.DGHO.de).

Ich persönlich halte die Entscheidung des Bundestages für weise und richtig. Mit einer Erlaubnis der geschäftsmäßigen Sterbehilfe hätten wir möglicherweise einen Dammbruch erlebt: Wäre eine Entscheidung eines Patienten dafür wirklich eine Selbstbestimmte? Oder könnte diese auch durch einen externen, an den Patienten herangetragenen Druck geschuldet sein, der die Entscheidung in unbilliger Weise beeinflusst hat? Es gibt dazu viele offene Fragen. Das aktuell verabschiedete Gesetz bietet lediglich einen normativen Rahmen und klar ist, dass gesetzliche Normen nie alle Einzelfälle exakt im Detail erfassen können.

Daher entlässt das Gesetz uns Ärztinnen und Ärzte nicht aus der ethischen Verantwortung, gemeinsam mit dem Patienten das Richtige zu tun (individuelle Gewissensentscheidung) — und das ist auch gut so.

Ihr

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Prof. Dr. Stephan Schmitz Schriftleiter von best practice onkologie