Zusammenfassung
Fünfzehn Jahre nach Gründung der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) ist das heutige Dopingkontrollsystem kaum noch mit dem der Anfänge vergleichbar. Es geht zwar immer noch darum Dopingsünder im Sport ausfindig zu machen und aus dem Verkehr zu ziehen, doch mittlerweile kann die NADA dafür auf ein Instrumentarium zurückgreifen, das den Athletinnen und Athleten starke Einschnitte in ihr Leben zumutet. Der Beitrag nimmt das deutsche Dopingkontrollsystem unter die Lupe und zeigt auf, was Athletinnen und Athleten bei der Ausübung ihres Sports dulden müssen und wo auch für die NADA datenschutzrechtliche Grenzen liegen.
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Torben J. Herber Diplom-Jurist und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Projekt PARADISE. Promoviert zur DS-GVO mit Sportbezug.
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Herber, T.J. Datenschutzrechtliche Grenzen des deutschen Dopingkontrollsystems. Datenschutz Datensich 41, 735–739 (2017). https://doi.org/10.1007/s11623-017-0869-x
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