Zusammenfassung
Die öffentliche Sicherheit zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Innenpolitik. Dazu gehören der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Verbrechen und Terror ebenso wie der Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Hierzu gehört auch der Datenschutz. Handelt der Staat, so bedeutet dies unter Umständen einen Eingriff in die Rechtssphäre einer anderen, möglicherweise sogar der zu schützenden Person. Im Rahmen der Digitalisierung stellen sich hier besondere Herausforderungen: Es geht um die staatliche Verpflichtung zur Gewährleistung von IT-Sicherheit auf der einen und dem Datenschutz auf der anderen Seite. Mit dem am 25. Juli 2015 in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetz ist erstmals ein übergreifender Rechtsrahmen für die Gewährleistung von IT-Sicherheit in Deutschland geschaffen worden. Das Gesetz bewegt sich in dem aufgezeigten Spannungsfeld und sucht einen Ausgleich zwischen den im Einzelfall widerstreitenden Interessen.
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Dr. Rotraud Gitter ist Referentin im Bundesministerium des Innern.
Alexander Meißner ist Referent im Bundesministerium des Innern.
Dr. Philipp Spauschus ist Referent im Bundesministerium des Innern.
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Gitter, R., Meißner, A. & Spauschus, P. Das IT-Sicherheitsgesetz. Datenschutz Datensich 40, 7–11 (2016). https://doi.org/10.1007/s11623-016-0534-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-016-0534-9