Zusammenfassung
Am 14.10.2008 sind die Schlussanträge von Generalanwalt Yves Bot in der Rechtssache C-301/06 (Nichtigkeitsklage gegen Richtlinie 2006/24/EG vom 15. März 2006 über die Vorratsdatenspeicherung von Daten) veröffentlicht worden. Das Verfahren hat eine Klage der Republik Irland gemäß Art. 230 Abs. 2 EG zum Gegenstand, die gegen die Richtlinie unter Berufung auf den Klagegrund der Unzuständigkeit der EG erhoben wurde. In seinen Schlussanträgen plädiert der Generalanwalt für eine Abweisung der Klage, da die Richtlinie zu Recht auf Art. 95 EG gestützt worden sei. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Argumentation des Generalanwalts auseinander und erörtert dabei die Grenzen der Binnenmarktkompetenz nach Art. 95 EG. Zugleich sollen die Konsequenzen der Entscheidung des EuGH für die höchst umstrittene Frage nach der Zulässigkeit der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten im deutschen und im europäischen Recht aufgezeigt werden.
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Gietl, A., Tomasic, L. Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung. DuD 32, 795–800 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0192-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0192-7