Zusammenfassung
Nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) findet jede Suchphase ihren Abschluss in einer Entscheidung des Gesetzgebers. Auch wenn das 2017 novellierte Gesetz den Rechtsschutz deutlich gestärkt hat, sind nicht alle Zweifel an einer verfassungskonformen Verankerung des vom Gesetzgeber favorisierten Konzepts einer Legalplanung als erledigt anzusehen. Das in seiner Konstruktion eigenwillige und bisher vorbildlose Rechtsschutzkonzept wirft vor allem Fragen bezüglich der Kontrolldichte sowie den Rechtsfolgen einer stattgebenden gerichtlichen Entscheidung auf. Von erheblicher Bedeutung für das Gelingen einer ergebnisoffenen Standortsuche sind zudem die im Gesetz vorgesehenen Instrumente der Standortsicherung sowie der Umgang mit dem Salzstock Gorleben anzusehen.
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Wollenteit, U. Das neue Standortauswahlgesetz: Gesetzliche Standortfestlegung, Rechtsschutz und Standortsicherung . NuR 40, 818–825 (2018). https://doi.org/10.1007/s10357-018-3446-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-018-3446-7