Zusammenfassung
Das europäische Gebietsschutzrecht erfreut sich nach wie vor großer praktischer und wissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Das betrifft insbesondere die für die raumbezogene Planung und die Vorhabenzulassung zentrale FFH-Verträglichkeitsprüfung. In diese Prüfung sind ausdrücklich auch andere Pläne und Projekte einzubeziehen. Was das konkret bedeutet, ist in vielfacher Hinsicht unklar und wurde bspw. auf der sich u.a. mit dem europäischen Gebietsschutzrecht befassenden Jahrestagung 2015 der Gesellschaft für Umweltrecht (GfU) e.V. sehr intensiv und kontrovers diskutiert. Der Beitrag geht den hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen näher nach.
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Lau, M. Die anderen “Pläne und Projekte” in der FFH-Verträglichkeitsprüfung . NuR 38, 149–154 (2016). https://doi.org/10.1007/s10357-016-2973-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-016-2973-3