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Therapieoptimierungsprüfung

Eine Notwendigkeit für die Versorgung krebskranker Patienten

  • Mitteilungen der DKG und DKH
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Der Onkologe Aims and scope

Als interdisziplinäre medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft signalisiert die Deutsche Krebsgesellschaft e.V. gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe e.V. anhand der vorliegenden Denkschrift dringenden Handlungsbedarf. Die Weiterentwicklung der Versorgung krebskranker Patienten steht gegenwärtig vor scheinbar unüberwindlichen Rechts- und Finanzierungsproblemen. Diese werden sich angesichts der gestiegenen Erwartungen an die Krebstherapie und die Integration innovativer Ansätze zukünftig noch verschärfen. Auf die Mißstände wurde seit Anfang der 90er Jahre in Gesprächen mit den Bundesministerien für Gesundheit und Forschung, mit den Ethikkommissionen, den Krankenkassen und den Versicherern hingewiesen. Alle Anstrengungen zur Lösung der bestehenden Probleme haben die unbefriedigenden Bedingungen für Therapieoptimierungsprüfungen (TOP) nicht gebessert. Deutsche Krebsgesellschaft e.V. und Deutsche Krebshilfe e.V. appellieren daher an alle Beteiligten, den politischen Willen zur Veränderung zu zeigen und sich an den vorgeschlagenen Lösungswegen zu beteiligen.

TOP sind zu einer unerläßlichen Notwendigkeit geworden, damit im Rahmen einer guten und qualifizierten Patientenversorgung die kontinuierliche Optimierung der Behandlung gewährleistet werden kann. Die Erhöhung der Heilungsraten und Verringerung der Nebenwirkungen bei Krebs geschieht in erster Linie durch multimodale Therapiestrategien, in denen Medikamente neu zusammengeführt oder weitere Therapieverfahren wie Chirurgie und Strahlentherapie integriert und im Rahmen von TOP erprobt, überprüft und weiterentwickelt werden.

Neben den erschwerten Finanzierungsbedingungen werden die Erfordernisse und Rahmenbedingungen von TOP im Arzneimittel- und Sozialversicherungsrecht unzulänglich abgebildet. Hinsichtlich der Voraussetzungen, Verantwortlichkeiten, Haftungsfragen sowie des erforderlichen Aufwandes an Qualitätssicherungsmaßnahmen wird das geltende Recht unterschiedlichen bis gegensätzlichen Interpretationen unterworfen, was deutliche Behinderungen und Zeitverzögerungen bei der Planung und Durchführung von TOP zur Folge hat.

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Weißbach, L., Fischer, R., Bredenkamp, R. et al. Therapieoptimierungsprüfung . Onkologe 5, 1015–1020 (1999). https://doi.org/10.1007/s007610050464

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