Zusammenfassung
Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Hemmung der Harnbildung, die durch Vergiftung des glomerulären Abschnittes der Harnwege mit Narkoticum oder Cyanid herbeigeführt werden kann, auf Lähmung der sekretorisch tätigen Wand des Glomerulus oder auf Lähmung des im Halsteil der Kanälchen enthaltenen Flimmerepithels zu beziehen ist. Es wird gezeigt, daß auch beim Versiegen der Harnbildung nach der Vergiftung mit Narkoticum oder Cyanid die Flimmerbewegung noch fortbesteht.
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über frühere zu dem gleichen Thema aus dem Kieler Physiologischen Institut veröffentlichte Mitteilungen siehe die Arbeiten vonYoshida, David, Schulten, Deutsch, Wanckell, Schürmeyer, Detering, Höber undMackuth, Wohlenberg, Watzadse, Brühl, Anselmino, Scheminzky, Liang, Höber, Orzechowski, Steffanutti in Pflügers Arch.206; 209; 210; 214; 216; 217; 221; 224; 225; 226 (1924/30); fernerHöber, Klin. Wschr.1929, Nr 1;1930, Nr 41.
Die Untersuchung wurde mit Unterstützung durch die Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft ausgeführt, wofür wir auch an dieser Stelle unseren besten Dank sagen.
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Höber, R., Orzechowski, G. über die Harnbildung in der Froschniere. Pflügers Arch. 226, 164–170 (1931). https://doi.org/10.1007/BF01751566
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01751566