Zusammenfassung
Am 3. Mai 2022 hat die EU-Kommission den Vorschlag einer Verordnung zur Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums veröffentlicht. Die Verordnung soll die Rechte von Patientinnen und Patienten stärken und gleichzeitig den freien Verkehr von Gesundheitsdaten fördern. Der Beitrag liefert dazu erste Einblicke in die Vorschriften zur primären und sekundären Nutzung von elektronischen Gesundheitsdaten.
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Petri, T. Die primäre und sekundäre Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten. Datenschutz Datensich 46, 413–418 (2022). https://doi.org/10.1007/s11623-022-1631-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-022-1631-6